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Vorsicht: anscheinend irreführende Werbung Herz Pelletstar

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(@pellets_fan)
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Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass ich Opfer von u.a. anscheinend irreführenden Werbeaussagen mit offensichtlich unzutreffenden im Internet veröffentlichten technischen Spezifikationen der Firmen Herz GmbH, Backnang bzw. Herz GmbH, Pinkafeld, Österreich (nachfolgend als Fa. Herz bezeichnet) geworden bin.

1. Betroffene Anlage und Komponenten

Ich habe auf Basis der von Fa. Herz im Internet auf deren Homepage veröffentlichten Prospekte und darin enthaltener Spezifikationen einen Pelletskessel Typ Pelletstar 20 mit Herz T-CONTROL Steuerung und eine Solarthermie-Anlage installieren lassen. Die Firma Herz kannte ich vorher nicht, sie wurde mir von meinem Installateur, Fa. Bartsch, Putzbrunn empfohlen. Im laufenden Betrieb musste ich anschließend neben einer Reihe an weiteren Mängeln feststellen, dass eine von Fa. Herz spezifizierte äußerst wesentliche und besondere Funktionalität im T-CONTROL Prospekt offensichtlich überhaupt nicht implementiert wurde und die Implementierung dieser fehlenden wesentlichen Beschaffenheit von Fa. Herz seither anscheinend auch nicht beabsichtigt war.

Ob ein etwaiger Mangel der fehlenden zugesicherten Beschaffenheit neben Pelletstar/T-CONTROL auch weitere Kessel-Steuerungskombinationen der Firma Herz betrifft, sofern diese mit T-CONTROL ausgestattet sind und im Verbund mit einer Solarthermie-Anlage betrieben werden, kann jeder Eigentümer anhand nachfolgender leicht nachzuvollziehender Dokumentation selbst überprüfen und bei Bedarf ggf. individuelle erforderliche Schritte selbst entscheiden.

2. Laufendes Gerichtsverfahren

Die von der Firma Herz zu vertretenden Mängel sind neben weiterer dokumentierter und vom Installateur, Fa. Bartsch GmbH, Putzbrunn (nachfolgend als Fa. Bartsch bezeichnet) zu vertretender Mängel derzeit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens am Landgericht München I mit dem Ziel der Rückabwicklung (öffentliches Verfahren, Az 5 O 21371/13).

Während das Verfahren andauert, behält Fa. Herz trotz meiner Hinweise die irreführenden Werbeaussagen bei. Vor diesem Hintergrund mache ich die diesbezüglichen Beweise bereits jetzt publik, weil das Verfahren über den Instanzenweg vmtl. noch eine Zeit lang andauern wird, um weiteren Endverbrauchern währenddessen die Möglichkeit zu geben, sich davor schützen, wegen des gleichen Vertrauens auf eine prospektierte, aber anscheinend nicht vorhandene Beschaffenheit ggf. teure Kaufentscheidungen zu treffen, welche bei späterer Erkenntnis von möglicherweise abweichender Funktionalität - wie in meinem Fall – evtl. bereut und sehr aufwändig rückgängig zu machen sein würden.

Mit dieser Veröffentlichung nehme ich weder ein Gerichtsurteil vorweg, noch bezeichne ich die Firmen Bartsch und Herz als schuldig in den beklagten Punkten. Vielmehr veröffentliche ich die zugrundeliegenden Beweisdokumente für die interessierte Öffentlichkeit und ermögliche damit jedem verständigen Betrachter, sich selbst ein Bild zu machen und vor einer Beauftragung einer vergleichbaren Pellets-Solarthermie-Anlage die richtigen Fragen zu stellen und die richtigen Vereinbarungen oder Absicherungen für den jeweils individuellen Fall zu treffen.

Beigefügtes Prinzipbild zeigt im unmittelbaren Vergleich die Werbeaussagen lt. Prospekt mit den Feststellungen des gerichtlich bestellten Gutachters – beides von mir selbst grafisch visualisiert und so bei Gericht vorgetragen. Dieser Darstellung wurde bei Gericht auch weder seitens des Installateurs noch seitens des Gutachters widersprochen.

In Folgebeiträgen zu diesem Thema beschreibe ich die Fakten detailliert und hinterlege sie mit wörtlichen Zitaten aus den jeweiligen Dokumenten, um mich durch Genauigkeit und Sorgfalt in der zutreffenden Darlegung abzusichern, weil ich kein Interesse an der Veröffentlichung von falschen Behauptungen oder am Posten von Flaming habe. Wem dies zu umfangreich wird, kann an dieser Stelle mit dem Lesen aufhören, das wesentliche ist bisher bereits dargestellt 😉 .

Zunächst sei erwähnt, dass Richter Dr. Gerhard Knerr (OLG) beschrieben hat, dass die Veröffentlichung von Inhalten eines öffentlichen Verfahrens – wie vorliegend – für mich als Teilnehmer desselben gegenüber beliebigen Dritten ohne Erfordernis zur Anonymisierung zulässig ist – nachzulesen bei Knerr Dr., Gerhard „Die Namensnennung bei der Publikation gerichtlicher Entscheidungen“, JurPC-Web-Dok. 0073/2004“ (über Google leicht auffindbar).

Es spricht also nichts dagegen, die Firmen Bartsch aus Putzbrunn als Beklagte und „Generalunternehmer“ und Firma Herz aus Backnang und Pinkafeld als Hersteller in diesem Beitrag beim Namen zu nennen. Ferner ist nur so ein Schutz vor evtl. weiterem potenziellen Schaden bei weiteren Endverbrauchern gewährleistet. Eine Verkürzung des Nachnamens von zitierten Personen nehme ich bei wörtlichen Zitaten zum Schutz deren Privatsphäre vor, obwohl ich aufgrund des öffentlichen Verfahrens nicht dazu verpflichtet wäre.

Ich bin weder Jurist noch Journalist sondern ein betroffener und geprellter Kunde, welcher von der Meinungsfreiheit in unserer demokratischen Grundordnung unter Nutzung zutreffender Daten und Fakten Gebrauch macht, um andere vor potenziellem Schaden zu bewahren.

Grüße Pellets_fan

 
Veröffentlicht : 17/08/2015 9:26 pm
(@pellets_fan)
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3. Fakten

Nachfolgend beschränke ich mich auf die Darstellung der relevanten Mängel im Kontext der anscheinend unzutreffenden Prospektwerbung und technischen Spezifikation, weil die Veröffentlichung dieser Dokumente zum Schutz anderer Verbraucher besonders geeignet erscheinen. Viele weitere mangelhafte Installationsausführungen sind ebenfalls verfahrensgegenständlich.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags werden auf der Prospektdownload-Seite der Fa. Herz neben weiteren folgende Prospekte angeboten.

Quelle http://www.herz-energie.at/index.php/deutsch-2397.html

3.1. Optimale Abstimmung Verbrennungsregelung, Puffermanagement und Solar lt. Prospekt

Sowohl im Prospekt „T-Control_Deutsch...“ als auch im Prospekt des mit T-CONTROL ausgestatteten Pelletskessels „pelletstar_TC_10-60_Deutsch...“ wird beschrieben, dass „die zentrale Regelungseinheit Prozesse der Verbrennungsregelung (Lambdasondenregelung), Puffermanagement, Rücklauftemperaturanhebung, Heizkreisregelung, Warmwasseraufbereitung, Solar und vieles mehr optimal aufeinander abstimmen“ kann (Markierung im Bild von mir).

Auszug aus dem Prospekt der Herz Regelung T-CONTROL:

Direkter Link auf PDF Datei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags
tinyurl.com/prnged8

Direkter Link auf PDF Datei des Herz Pelletkessels Pelletstar zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags
tinyurl.com/qarwwn8

Fazit: Es ist nun wirklich für jeden verständigen Betrachter nachvollziehbar, was „optimal aufeinander abgestimmt“ zu bedeuten hat. Eine Definition zu optimal lautet: „ein im Rahmen bestimmter Bedingungen bestes Ergebnis bzw. das Resultat eines Optimierungsverfahrens, siehe Optimum“ (Quelle Wikipedia). Dies gilt umso mehr, als sich der vorerwähnte Prospekt zur neuen T-CONTROL Steuerung an den Endkunden richtet, welcher über kein Spezial-Knowhow zur Funktionsweise einer Pellets-/Solarheizung verfügt und der aufgrund der beschriebenen Produktanpreisung davon ausgehen darf, dass alle Komponenten der Verbrennungsanlage optimal aufeinander abgestimmt werden können. Dies ist vorliegend jedoch anscheinend nicht der Fall. Genau um diese fehlende optimale Abstimmung geht es im Folgenden.

 
Veröffentlicht : 17/08/2015 9:35 pm
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3.2. Beschreibung implementierte Funktionalität

Im Rahmen eines Vor Ort Termins hat der gerichtlich bestellte Gutachter die Anlage in Augenschein genommen, Mängel dokumentiert und die anwesenden Vertreter der Firma Herz zur Funktionalität der Steuerung befragt.

Auf Basis der Schilderungen des Technischen Leiters der Fa. Herz, Herr Manfred S., ist im Ergebnis festzuhalten, dass die eingesetzte Steuerung T-CONTROL weder dem Pelletskessel noch der Solaranlage Vorrang gewährt, noch ein Vorrang eingestellt werden kann, weil beide parallel und sozusagen nebeneinander laufen. Ein „bestes Ergebnis als Resultat eines Optimierungsverfahrens“ scheint damit nicht vorzuliegen.

Infolgedessen trägt logischerweise aufgrund der höheren thermischen Leistung faktisch der Pelletskessel die Hauptlast der Pufferspeicherladung mit Wärme gegenüber den Solarkollektoren und zwar auch dann, wenn ausreichend Solarertrag gegeben wäre und es werden auch dann unnötig Pellets verbrannt, wenn ausreichend Solarertrag vorliegt.

Der Gutachter hat ähnliches auf ausführlichere Weise beschrieben.

Fazit: Aus vorgenannten Einlassungen und Recherche-Ergebnissen liegt insgesamt die Schlussfolgerung auf der Hand, dass bei einer - wie beworbenen – optimalen Abstimmung der Prozesse der Verbrennungsregelung, des Pufferspeichermanagements und des Solars in der zentralen Regelungseinheit keine bloße gleichwertige Schaltung von Pelletskesselverbrennung und Solaranlage gegeben sein dürfte, sondern spezifische Funktionalität dieser optimalen Abstimmung vorliegen sollte. Ob es sich dabei um eine Vorrangschaltung handelt oder um anderweitige Methoden, welche diese beworbene spezifische Funktionalität der optimalen Abstimmung im Ergebnis auch tatsächlich sicherstellen, ist dabei für mich als Kunde unerheblich. Derartige Funktionen scheinen offensichtlich jedoch nicht vorhanden zu sein.

 
Veröffentlicht : 17/08/2015 9:36 pm
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3.3. Mangel im lfd. Verfahren „anstelle Solarertrag vorrangige Pelletsverbrennung“

„Die Anlage lädt den Pufferspeicher vorrangig über den Holzpellet-Kessel, während Solarenergie ungenutzt bleibt.“

Wie oben bereits ausgeführt, tritt aufgrund der gleichrangigen Behandlung von Pelletskessel und Solarmodulen an jedem Tag mit Sonnenschein der Fall ein, dass auch dann unnötig Pellets verbrannt werden, wenn ausreichend Solarertrag gegeben ist.

Fazit: Im Ergebnis ist der im laufenden Verfahren beschriebene Mangel bestätigt, dass die Anlage den Pufferspeicher vorrangig über den Holzpellet-Kessel lädt und dass Solarenergie ungenutzt bleibt und zusätzlich die zugesicherte Beschaffenheit fehlt, weil Prozesse der Verbrennungsregelung, des Puffermanagement und des Solar eben gerade nicht optimal von der zentralen Steuerung abgestimmt werden.

3.4. Vergleich alte BioControl 3000 Steuerung mit neuer T-CONTROL Steuerung

Die alte und die neue Steuerung weisen die gleiche Funktionalität auf, während die neue Steuerung umfangreicher beworben und spezifiziert wird, hierzu im Detail:

Beim persönlichen Ortstermin mit dem Sachverständigen am 16.07.2014 hat der Technische Leiter der Firma Herz, Herr Manfred S. vor allen Anwesenden erläutert, dass die Funktionsweise der T-CONTROL Steuerung, welche den Mangel Nr. 1 im lfd. Verfahren begründet, identisch zur bisher angebotenen Steuerung BioControl 3000 ist. Der erhebliche Mangel, dass eben Solarenergie ungenutzt bleibt, wäre folglich im vorliegenden Fall genauso aufgetreten, wenn anstelle der T-CONTROL Steuerung die alte Steuerung BioControl 3000 verbaut worden wäre und ist demzufolge keine temporäre Schwäche der nagelneuen Steuerung.

Von besonderer Bedeutung hierbei ist, dass die neue T-CONTROL Steuerung explizit als eine zentrale Regelungseinheit angeboten wird, welche alle Komponenten der Verbrennungsregelung, des Puffermanagements und Solar optimal aufeinander abstimmen soll. Genau diese Spezifikation der optimalen Abstimmung fehlt lt. Prospektvergleich in der alten Regelung BioControl 3000 und wird dagegen nur im neuen T-CONTROL Prospekt angeboten, während der Technische Leiter von Herz die gleiche implementierte Funktionalität in beiden Steuerungen erläuterte.

Fazit: Damit steht die vorgenannte tatsächliche Funktionsweise, nämlich, dass faktisch vorrangig der Pelletskessel auch bei Solarertrag die Hauptlast trägt und ferner faktisch Solarenergie ungenutzt bleibt, auch vor diesem Hintergrund in krassem Gegensatz zur Produktbeschreibung der T-CONTROL Steuerung, wonach Puffermanagement, Verbrennungsregelung und Solar angeblich optimal aufeinander abgestimmt sein sollen, wobei es sich aus dem Vergleich von alter und neuer Steuerung um eine neu beschriebene Zusatzfunktionalität der neuen Steuerung gegenüber der alten handelt, welche tatsächlich jedoch offensichtlich nicht vorhanden ist.

In der Gerichtsverhandlung bestätigte dies der Gutachter indem er ausführte, dass man durch den Vergleich der beiden Prospekte implizieren könne, dass die neue Regelung (Anmerkung: T-Control) mehr kann als die Regelung … Bio Control 3000.

 
Veröffentlicht : 17/08/2015 9:37 pm
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3.5. Zentrale Regelung T-CONTROL besteht intern aus getrennten Regelkreisen

Entsprechend dem Herz Werbeprospekt, handelt es sich um insgesamt 6 Regelungsprozesse der Verbrennungsregelung, Puffermanagement, Rücklauftemperaturanhebung, Heizkreisregelung, Warmwasseraufbereitung und Solar, welche optimal aufeinander abgestimmt sein sollen. Der Technische Leiter, Herr Manfred S. hat schriftlich bestätigt, dass der Solarregler zwar integriert sei, aber in sich einen eigenen Regelkreis darstellt, so als ob man eine Solaranlage nachträglich installiert und sich demzufolge eine solche Frage (Anm. nach abgestimmten Prozessen) nicht stellen würde.

In seiner Mail vom 11.03.2013 erläutert Herr Manfred S. hierzu auszugsweise:
„... ist es kein Softwarefehler, wenn der Kessel parallel zur Solaranlage den Puffer lädt. Bei vielen Anlagen gibt es eine bestehende Solaranlage, die einen vorhandenen Regler besitzt. Wenn hier ein Kessel nachgerüstet wird, stellt sich eine solche Frage gar nicht, da jeder einen eigenen Regler hat. In unserem Fall ist zwar der Solarregler im Pelletskessel integriert, stellt aber auch wiederum einen eigenen Regelkreis dar. ...“

Bei der bei uns installierten Herz Anlage handelt es sich um eine gemeinsame Neu-Installation von Heizung und Solarthermie mit der explizit gewünschten und von Fa. Herz spezifizierten zentralen, optimal abgestimmten Regelung. Es erfolgte keine nachträgliche Installation von Kessel oder Solar. Der Hinweis auf solche Nachrüstungen war daher für vorliegenden Fall irreführend.

Fazit: Auch diese Darstellung steht erneut in krassem Gegensatz zur Produktbeschreibung, wonach Puffermanagement, Verbrennungsregelung und Solar angeblich optimal aufeinander abgestimmt sein sollen und belegt, dass diese Funktionalität anscheinend wegen der intern offensichtlich getrennten Regelkreise nicht implementiert ist.

 
Veröffentlicht : 17/08/2015 9:38 pm
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3.6. Auswirkung der fehlenden zugesicherten Eigenschaft auf weitere Mängel

Vier der bisher im lfd. Verfahren gegenständlichen Mängel würde es nicht geben, wenn die o.g. im Prospekt beschriebene fehlende Beschaffenheit implementiert wäre. Die davon betroffenen Mängel sind

• „anstelle Solarnutzung vorrangige Pelletsverbrennung“
Begründung: bei optimaler Abstimmung von Verbrennungsregelung und Solar wie spezifiziert, würde die Steuerung nach „bestem Ergebnis eines Optimierungsverfahrens nicht unnötig Pellets verbrennen, wenn ausreichender Solarertrag gegeben ist. Wie ich mittlerweile erfahren habe, bieten andere Steuerungen entsprechende Funktionen auch tatsächlich - nur eben offensichtlich nicht diese Steuerung.

• „unkontrollierte Wärmeabgabe über Kollektor an die Umgebung“
Begründung: bei optimaler Abstimmung der Solarprozesse mit allen anderen beteiligten Komponenten der verschiedenen Regelungssysteme würde die Steuerung erkennen, dass z.B. nachts die Solarpumpe läuft, wie rein zufällig entdeckt (nachts 22:00 Uhr bei -4 Grad Außentemperatur erhielt der Kollektor Rücklauf 75 Grad aus dem Puffer und kam mit 66 Grad wieder vom Kollektor-Vorlauf vom Dach zurück, die Pumpe lief tatsächlich) und die Steuerung könnte reagieren (z.B. Abschalten, Fehlermeldung, etc...). Über die Temperatursensoren könnte eine unkontrollierte Auftriebsströmung (wie ebenfalls separat aufgetreten) auch erkannt werden und bei – wie beworbenen - optimal abgestimmten Regelkreisen entsprechend reagieren. Wie ich mittlerweile erfahren habe, ist solche Funktionalität nicht ungewöhnlich, andere Steuerungen bieten dies u.a. ebenfalls. Entsprechende Funktionen der optimal abgestimmten Regelkreise sind anscheinend hier nicht vorhanden, ebenso ist die vom Installateur eingesetzte Schwerkraftbremse offensichtlich funktionslos.

• „unverhältnismäßiger Anstieg kurzer und völlig unökonomischer Pelletsbrennerstarts“ - teilw. nur 4 oder 19 Min.
Begründung: dass die Steuerung wiederholt für nur 4 Minuten oder 19 Minuten vor Brenner-AUS Signal wegen geplantem und in der Steuerung hinterlegten Pellets-Saugvorgang den Brenner für so kurze Zeiten unsinnig anstartet, zeugt ebenso nicht von der spezifizierten optimalen Abstimmung der Verbrennungsregelung mit den restlichen Komponenten.
Der Technische Leiter, Herr Manfred S. schreibt am 09.04.2013
„... Dieser Punkt wird höchstwahrscheinlich in einer der nächsten Softwareversionen zu finden sein. ...“
Dieser Punkt ist bis heute nach über 2 Jahren nicht behoben worden. Andere Steuerungen lassen den Brenner nicht für derartig kurze unsinnige Brennerzeiten laufen, die womöglich einen höheren Verschleiß verursachen.

• „mangelhafte Puffer-Soll-Temperaturvorgabe“
Begründung: Die Einstellung von z.B. 40 Grad Puffer-Soll-Temperatur durch Pelletsverbrennung (im Sommer) führt am Ende aller durch die T-CONTROL Steuerung geregelten Nachlauf- und Umpump-Vorgänge der verschiedenen Regelkreise tatsächlich zu 59 Grad anstelle vorgegebener 40 Grad im Puffer, und Solarertrag kann demzufolge erst später einsetzen. Eine Abweichung von 3-4 Grad oder < 10 % wäre nachvollziehbar verständlich, nicht jedoch eine Abweichung von 19 Grad oder 47 %. Dieser ebenfalls detailliert mit Steuerungsbildern dokumentierte Mangel wurde zuletzt von Fa. Bartsch augenscheinlich mangels ausreichender Fach- und Sachkenntnis der Funktionsweise der Steuerung und ohne das Problem seit erster Meldung vor über einem Jahr überhaupt vor Ort in Augenschein zu nehmen als unerheblich abgestritten.

Eine optimale Abstimmung der Regelkreise der Verbrennung mit den Regelkreisen des Puffermanagements – wie beworben – würde diesen Mangel verhindern und fehlt offensichtlich.

Fazit: Die Anlage scheint so beschaffen zu sein, dass Mängel auftreten, welche aufgrund der Konstruktion der Heizungsanlage und der Steuerung gar nicht behoben werden können und damit hält die zugrundeliegende Werbebroschüre mit der darin beschriebenen Spezifikation die versprochenen und beworbenen Eigenschaften nicht ein, während die Steuerungen anderer Hersteller anscheinend über entsprechende Mechanismen für die hier beschriebene aber fehlende optimale Abstimmung der verschiedenen Regelkreise verfügen.

 
Veröffentlicht : 17/08/2015 9:39 pm
(@pellets_fan)
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4. Herz Entwicklungsfokus anscheinend ohne Behebung vorgenannter Mängel

Die Maßnahmen zur Behebung der anscheinend fehlenden zugesicherten Eigenschaft in der irreführenden Herz-Spezifikation wurden nach Angabe der Fa. Herz bisher deshalb nicht implementiert, weil der Fokus dort offensichtlich auf anderen Entwicklungsvorhaben lag.

Per E-Mail teilte der Technische Leiter bei Herz, Herr Manfred S. bezüglich Fehlerbehebung des Mangels Nr. 1 mit:
„... muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Umsetzung derzeit nicht geplant ist, da dies auch nicht im Entwicklungslastenheft niedergeschrieben wurde. Derzeit wird hinsichtlich der Touchregelung Hauptaugenmerk auf andere Entwicklungsthemen wie Sprachenvielfalt, Kaskadenregelung oder Adaptierung für weitere Kesseltypen (Wärmepumpe, Hackgutanlage) gelegt ...“.

Dass nun 2,5 Jahre nach Erstinstallation, 2 ¼ Jahre nach o.g. E-Mail, 1,5 Jahre nach Klageerhebung und ein knappes Jahr nach Gutachtertermin die ausführlichst angezeigten und mit Steuerungs-Hardcopies und durch das gerichtlich bestellte Sachverständigen-Gutachten dokumentierten Mängel weiterhin nicht durch die Fa. Herz in ihrer zentralen Regelung T-CONTROL nachgebessert wurden, weil man es offensichtlich in der Vergangenheit nicht im Entwicklungslastenheft niedergeschrieben hat und weil man bei Herz bisher das Hauptaugenmerk auf Funktionen der Sprachenvielfalt legen wollte, wie oben ausgeführt, steht nicht nur in deutlichem Gegensatz zur ursprünglichen schriftlichen Vereinbarung der Firma Herz, dass „eventuelle Probleme im Regelungsbereich/Software (Anm.: der neuen Regelung T-CONTROL) auf Kosten der Firma Herz schnellstmöglich behoben werden“, sondern spiegelt auch die anscheinende Ignoranz im Hinblick auf die Einhaltung und offensichtlich fortdauernde nicht vorhandene Implementierungsabsicht der eigenen Produktversprechen aus der Werbebroschüre zur T-CONTROL-Regelung wider.

 
Veröffentlicht : 17/08/2015 9:40 pm
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5. Zusammenfassung

Die vorgenannten Schilderungen spiegeln meine persönlichen Erfahrungen mit diesen Produkten und den beteiligten Firmen wider, nachdem nach und nach ein Mangel zum nächsten kam und diese entweder überhaupt nicht behoben oder nur gegen zusätzliche Kostenforderungen beseitigt worden wären. Meine Darstellungen sind zutreffend, ich habe nichts erfunden, jedoch noch viele weitere streitgegenständliche vergangene und weiterhin offene Mängel in diesem Kontext der irreführenden Werbung vernachlässigt.

Ich persönlich bin weiterhin von der Technologie der Pellets-Solarthermie überzeugt und werde nach erfolgter Rückabwicklung Hersteller und Installateur auswählen, welche über positive Referenzen verfügen und deren Produkt nachweislich und mit Referenzen belegt so implementiert ist, wie beschrieben.

Im Verfahrensverlauf gab es auch Vergleichsideen. Eine solche wurde seitens der Firmen Bartsch und Herz vorgeschlagen, jedoch offene Punkte nach mehrmaligem und monatelangem Anmahnen nie finalisiert. Alle Gründe für den gescheiterten technischen Vergleich umfassen allein 8 Seiten im letzten Schriftsatz an das Gericht und können hier ebenso vernachlässigt werden.

Nach so extrem langer Verfahrenslaufzeit einen Vergleich zu verfolgen, welcher mich deutlich schlechter stellen würde, als ein zu erwartendes Gerichtsurteil, erschien uninteressant.

Meine häufigen Einladungen an den geschäftsführenden Gesellschafter der Herz-Gruppe, Dr. Gerhard G. für ein manageriales Lösungsgespräch vor Ort wurden von diesem jeweils ausgeschlagen, u.a. mit dem Verweis dass es dafür andere „mit Puvoir“ ausgestattete Mitarbeiter in der Geschäftsführung für Biomasseanlagen bei Herz gäbe – bisher anscheinend ergebnislos und augenscheinlich auch interesselos wegen Fernbleiben vom Verhandlungstermin.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich nun die Entscheidung des Gerichts zur angestrebten Rückabwicklung in der aktuellen oder einer späteren Instanz.

Ich hatte eine Investition in Höhe von über 35.000 EUR für die streitgegenständliche und erheblich mangelbehaftete gesamte Anlage getätigt (Streitwert der Rückabwicklung). Der diesseitige Kostenanteil des Rechtsstreits beträgt aktuell bereits über 15.000 EUR.

Mit dieser Veröffentlichung bezwecke ich ausdrücklich nicht, die Pellets-Solarthermie-Branche in Verruf zu bringen, nur weil ich diese – wenn auch erheblich leidvolle - Erfahrung mit einer von mir als „Halbgötter in Blau“ bezeichneten Spezies machen musste.

Im Gegenteil, ich bin weiter ein Fan dieser Technologie (mein Username in diesem Forum ist Programm) und bleibe dieser Technologie gewogen. Mit dieser Veröffentlichung möchte ich insbesondere dazu beitragen, Funktionalität und Qualität der Leistungen der Firmen Herz und Bartsch für künftige Kunden zu verbessern, sofern man dort die eigene Position zum Umgang mit Mängeln überdenkt und Andere vor einer ähnlich teuren Fehlentscheidung aufgrund der hier beschriebenen anscheinend irreführenden Prospektierung zu schützen solange diese weiter öffentlich von Fa. Herz zur Verfügung gestellt wird.

Gleichzeitig möge diese Dokumentation jedem Interessenten helfen, die richtigen Fragen vor einem derartigen Projekt zu stellen und die richtigen Vereinbarungen dafür zu treffen.

Vom weiteren Verlauf des lfd. Verfahrens kann ich an dieser Stelle berichten, sofern gewünscht.

Beste Grüße Pellets_Fan

 
Veröffentlicht : 17/08/2015 9:41 pm
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