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Ist eine Zwischenrechnung erlaubt

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(@meckida)
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Themenstarter
 

Darf Bürgergas eine Zwischenrechnung für den Gasverbrauch für 01.09.2011 bis 12.04.2012
ohne Zählerablesung fordern, wenn das Lieferjahr erst am 31.08.2012 zu Ende ist?
So wie ich es herausgelesen habe, wird nach 12 Monaten, nach Zählerablesung, eine Jahres-
abrechnung getätigt.
Ich bitte um Antwort, und um Rat, wie ich mich verhalten muß, wenn dies nicht rechtens ist.
Besten Dank im voraus

 
Veröffentlicht : 28/04/2012 3:33 pm
(@oekofan)
Beiträge: 636
Honorable Member
 

Moin,

zahlst Du monatliche Abschläge?

Wie war der Abrechnungsmodus in der Vergangenheit?

Was sagen die Lieferbedingungen des Versorgers genau aus? Steht da irgendetwas von außerplanmäßigen Zahlungen?

 
Veröffentlicht : 28/04/2012 8:09 pm
(@oekofan)
Beiträge: 636
Honorable Member
 

Moin,

Upps, Du hast aus Versehen einen neuen Thread aufgemacht anstatt die Antwort hier in diesen zu schreiben. Ich kopiere sie mal hierher:

....Antwort auf Rückfragen von ÖkoFan

Ich zahle seit dem 1.9.2011 regelmäßig, monatlich 124.- Euro im voraus, mittels Bankeinzug.

Ich konnte nur herauslesen, daß nach einem Jahr, nach Zählerablesung, eine Jahres-
schlußabrechnung erfolgt.
Von weitere Zahlungen steht nichts....

Ich würde mit diesem Thema zunächst einmal eine Filiale der Verbraucherberatung aufsuchen und deren Meinung einholen. Für mich sieht es nach einer sehr einseitigen "Vertrags-Änderung" aus 🙄

Wenn die Dir nicht weiterhelfen können:
Di eLeute anschreiben, dass Du Dich auf den Vertragsinhalt berufst und wg. der vereits monatlich zahlbaren Abschläge sehr auf die Endabrechnung am 31.08.2012 freust.
Bis dahin würde ich einfach brav die Abschläge weiter zahlen und gut.

Wenn alles nichts helfen will--> Rechtsanwalt (zumindest diesen Schritt schon mal vorher ankündigen).

-->Anmerkung: DIese Ratschläge stellen keine Rechtsberatung dar, nur meine persönliche Meinung.

 
Veröffentlicht : 03/05/2012 10:52 pm
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