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Energieausweis für EFH erbaut um 1845

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(@mouse50)
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Hallo an alle zusammen,
ich bin neu hier. Habe schon etwas gesucht, aber darüber nichts gefunden.

Wie oben erwähnt ist das Haus von 1845, ob es energetisch saniert wurde ist dahingehend hingestellt. Beim Hauskauf in 2011 wurde nichts ausgehändigt, nichts gesagt von welchen Sanierungen und auch kein Energieausweis. Um einen Energieausweis erstellen zu können (Bedarfs) braucht man aber Eckdaten, die nicht vorhanden sind.

Jetzt ist es so: Das Haus wurde mit notarieller Beurkundung am 18.12.13 verkauft und bei der Übergabe nach dem Termin wurde eine Übergabeprotokoll von den Zählerständen erstellt und als Mangel aufgeschrieben, dass der Energieausweis nachgereicht wird.

Einen solchen gibt es nicht, aber eine Klausel bzgl. des konkreten Verzichtes wurde nicht in den Notarvertrag aufgenommen. Es steht das den Käufer die Nachrüstungspflicht treffen kann.

Fragen:
1. Kann der Käufer nach Kaufvertrag noch einen Energieausweis fordern?
2. Für eine Berechnung muss man beim Bedarfsorientierten eine Besichtigung ermöglichen, ist aber nicht möglich, weil Besitzübergabe schon war. Wie damit dann?
3. Mit Bußgeldern wird erst ab 2014 geahndet (lt. Notarin), oder schon ab 2013?
4. Welcher muss den jetzt erstellt werden? Verbrauchs- oder Bedarfsorientiert?
5. Nach welcher EnEV wird denn die Bestandsimmobilie gehandhabt? (Im Kaufvertrag ist die Rede von EnEV 2009)

Vielen Dank schonmal an alle die sich mit Infos und Beiträgen beteiligen werden.

 
Veröffentlicht : 23/12/2013 3:36 pm
(@oekofan)
Beiträge: 636
Honorable Member
 

Moin,

WIKI hat schon einige Infos für Dich.

Die rechlichen Fragen sollte eher entweder ein RA oder Bausachverständiger beantworten.

Nach meiner persönlichen Meinung
- kann der Käufer selbstverständlich den EA fordern
- reicht es, einen verbrauchsorientierten Ausweis erstellen zu lassen.

 
Veröffentlicht : 23/12/2013 4:53 pm
(@mouse50)
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Themenstarter
 

Danke, das hatte ich auch entdeckt und durchgelesen, aber die Infos die ich brauche sind dort leider nicht zu haben.

Bezüglich des verbrauchsorientierten Ausweises habe ich auf der Internetseite (energieausweis-vorschau) die Meldung bekommen, dass ein solcher bei diesem Haus nicht gemacht werden kann.

Mit dem RA habe ich auch schon gedacht, werde es dann wohl im neuen Jahr in Angriff nehmen.

Danke nochmals

 
Veröffentlicht : 29/12/2013 11:08 am
(@ursus)
Beiträge: 14
Eminent Member
 

Also normaler Weise müsstest du beim Kauf des Hauses einen Energieausweis bekommen haben, denn bei Häusern in dem Alter ist das seit Juli 2008 Pflicht 😯

 
Veröffentlicht : 26/11/2014 6:27 pm
(@positiveenergy)
Beiträge: 3
New Member
 

Ja, das kenne ich eigentlich auch nur so! Ich verstehe aber nicht, warum da kein Ausweis ausgestellt werden kann? Haben die dir einen Grund genannt?

 
Veröffentlicht : 27/11/2014 4:29 pm
(@mouse50)
Beiträge: 3
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Themenstarter
 

Hallo an alle.
Also die Voreigentümerin hat den Energieausweis im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen, da dieser nicht vorhanden ist. Zu diesem Zeitpunkt ging das noch so.

Naja, brauchen uns keine Sorgen mehr zu machen. Das Haus wurde schon verkauft.

ABER das nächste mal überlegen wir uns DREIMAL ein Haus ohne Energieausweis kaufen zu wollen.
Es lohnt sich NICHT. Es sind mehr Probleme als Nutzen von so einem Haus.

Vielen Dank für die Antworten. 🙂

 
Veröffentlicht : 28/11/2014 9:33 am
(@schumes)
Beiträge: 142
Estimable Member
 

bei diesem Baujahr kann sich eigentlich jeder denken was da rauskommt, A++ sicher nicht C auch nicht

 
Veröffentlicht : 28/11/2014 10:19 am
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