Einspeisevergütung ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Einspeisevergütung BHKW

5 Beiträge
5 Benutzer
0 Reactions
8,088 Ansichten
(@maennied)
Beiträge: 20
Eminent Member
Themenstarter
 

Blockheizkraftwerke können ja auch mehr Strom erzeugen, als man gerade benötigt und es beteht in diesem Fall ja auch die Möglichkeit, die Überproduktion ins Netz einzuspeisen. Aber kann mir jemand sagen, wie hoch die Einspeisevergütung BHKW ist? Ich habe gehört, dass sie nicht mit der Einspeisevergütung von Strom aus PV-Anlagen vergleichbar, sondern niedriger ist. Stimmt das?

Maennie D

 
Veröffentlicht : 04/02/2010 9:22 pm
(@firestarter)
Beiträge: 18
Active Member
 

deutlich niedriger

Du bekommst den "üblichen Preis" dieser richtet sich nach dem Marktpreis an der Strombörse...schwankungsanfällig Werte zwischen 3 bis 8cent (im Augenblick der Krise eher niedrig)

weiterhin bekommst Du eine Vergütung, weil Du das Netz entlastest
...stark unterschiedlich...im Schnitt sind grob 1cent zu kalkulieren
(mals als Vergleich, Dein Nachbar, wo das ohysikalisch ankommt bezahlt grob 7cent dafür)

und dann noch (wenn Du innerhlab des 10jährigen Förderzeitraumes bist) 5,11 cent KWK-Zuschlag

 
Veröffentlicht : 04/02/2010 10:20 pm
(@loewenzahn)
Beiträge: 120
Estimable Member
 

Hallo Maennie,

zunächst mal sind die Stromerzeuger nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz verpflichtet, dir den Strom abzunehmen, den du selbst nicht benötigst, aber nur, wenn du das BHKW auch beim Bafa angemeldet hast. Der Preis, den du dafür erhältst, hängt vom aktuellen Preis ab, der an der Leipziger Börse festgelegt wird. Grundsätzlich gibt es aber 10 Jahre lang eine Förderung in Form der Einspeisevergütung BHKW in Höhe von 5,11 Cent pro Kilowattstunde, die du überhaupt erzeugst.

Grüße
Löwenzahn

 
Veröffentlicht : 13/02/2010 5:12 pm
(@bhkw-consult)
Beiträge: 6
Active Member
 

Ein paar ergänzende Kleinigkeiten:
Zur Abnahme des KWK-Stroms ist der Netzbetreiber und nicht der Energieerzeuger verpflichtet.

Die KWK-Zuschlagszahlung über 10 Jahre gibt es lediglich für neue BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung unter 50 kW.

Für die KWK-Stromvergütung wird meist der übliche Preis vereinbart. Aber auch eine abweichende vertragliche Regelung zwischen BHKW- und Netz-Betreiber ist möglich. Hier erhalten Sie den historischen Verlauf des für die KWK-Vergütung entscheidenden üblichen Preises (Baseloadpreis an der Strombörse EEX).

 
Veröffentlicht : 13/02/2010 11:39 pm
(@ralle)
Beiträge: 210
Reputable Member
 

Hallo Maennie,

die Einspeisevergütung BHKW richtet sich zudem danach, wie du das Blockheizkraftwerk betreibst. Es kommt dann auch zu unterschiedlichen Beträgen. Kannst du dein BHKW mit erneuerbaren Energien betreiben, dann richtet sich die Höhe der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nicht, wie sonst, nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

Schönen Gruß

Ralle

 
Veröffentlicht : 13/02/2010 11:44 pm
Teilen:
Scroll to Top