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Erneuerbare Energien-Verordnung

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(@gertrud)
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Hallo,

ich habe gelesen, dass am 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz in Kraft tritt. Darin soll geregelt sein, dass es vorgeschrieben wird, dass in Wohnhäusern feste Anteile der verbrauchten Heizenergie mit erneuerbaren Energien abgedeckt sein müssen. Ansonsten soll es keine Baugenehmigung geben. Dazu soll es aber sogar ausreichen, wenn das Haus von vornherein so geplant ist, dass es eine gute Sonneneinstrahlung hat und gut gedämmt ist.

Weiß jemand von euch mehr darüber? Wir überlegen nämlich, im nächsten, spätestens im übernächsten Jahr neu zu bauen. Ich würde dann natürlich gerne alles von Anfang an richtig machen.

Über viele Antworten würde ich mich freuen.

LG
Gertrud


 
Veröffentlicht : 27/08/2008 7:05 p.m.
(@powermax)
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Hallo Gertrud,

nein, es reicht nicht aus, dass das Haus von vornherein so geplant ist, dass die Sonneneinstrahlung gut ist. Es reicht aus, wenn das Haus besser gedämmt ist, als es die EnEV verlangt, und zwar müssen die Werte um 15 % besser sein. Das ist zum Beispiel bei einem Passivhaus der Fall. Ansonsten müssen neue Häuser ab Ende nächsten Jahres tatsächlich nachweisbar erneuerbare Energien zur Anwendung bringen. Das muss nicht Solarenergie sein. Es geht auch mit Pelletsheizungen oder mit Geothermie, also Erdwärme. Vermutlich aber ist die Solarthermie die einfachste und kostengünstigste Lösung.

Gruß
Powermax


 
Veröffentlicht : 28/08/2008 9:54 p.m.
(@loewenzahn)
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Dazu habe ich auch noch mal ne Frage. Ich blicke bei diesen ganzen neuen VErordnungen, Förderrichtlinien und all dem überhaupt nicht mehr durch. Also soviel habe ich jetzt verstanden, dass Neubauten ab dem nächsten Jahr einen gewissen Anteil der Heizungswärme aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Aber wie ist es denn mit den älteren Häusern? Werden die da gar nicht einbezogen? Genießen sie Bestandsschutz, oder wird irgendwann allen Hauseigentümern auferlegt, die Heizmethode zu ändern?

Und wie verhält es sich mit einem Kamin oder Kaminofen? Zählt der auch als Heizmethode zur Verwendung erneuerbarer Energien? Schließlich wird darin Holz verbrannt, das ja nunmal nachwächst.

Gruß
Löwenzahn


 
Veröffentlicht : 20/09/2008 8:06 p.m.
(@powermax)
Beiträge: 144
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Hallo Löwenzahn,

bei älteren Häusern ist es so, dass sie dann einen Energiepass brauchen, wenn sie vermietet oder verkauft werden. So lange sie sich im Eigentum des Bewohners befinden, genießen die erstmal Bestandsschutz. Ich vermute aber, dass auch der irgendwann mal aufgehoben werden wird und dann alle Häuser einen Energiepass benötigen. Aber das dauer sicher noch.

Kamine und Kaminöfen zählen grundsätzlich nicht als Heizquellen mit erneuerbaren Energien, weil sie nur einen geringen Heizwert haben. In der Regel sind sie geeignet, einen Raum zu beheizen und das auch nur neben der herkömmlichen Heizung. Hast du aber einen Kamin, der das ganze Haus mit beheizen kann und sogar für die Warmwasserversorgung sorgt, dann sieht das schon wieder anders aus, vor allem, wenn der dann unter Umständen auch noch mit Pellets heizt.

LG
Powermax


 
Veröffentlicht : 11/10/2008 4:33 p.m.
(@gertrud)
Beiträge: 74
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Hallo Powermax,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich hatte bei meiner Frage an Passivhäuser gedacht, weil die ja so konstruiert sind, dass alle Fenster zur Südseite zeigen und zur Nordseite möglichst keine Fenster oder nur sehr kleine sind. Danach würden die also keinen Energiepass bekommen. Allerdings ist wohl davon auszugehen, fällt mir gerade mal so ein, dass ein Passivhaus eine ausreichende Wärmedämmung hat. Nun gibt es aber Passivhäuser doch schon seit etlichen Jahren. Wenn sie damals noch nicht den heutigen Standard hatten und daher die Wärmedämmung vielleicht nicht 15 % über den heutigen Vorschriften liegen, wären also die Besitzer der Passivhäuser tatsächlich noch die Dummen.

Trotzdem nochmals vielen Dank und

Liebe Grüße
Gertrud


 
Veröffentlicht : 15/10/2008 6:18 p.m.
(@joerg109)
Beiträge: 7
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Hallo,
ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich die Neuerungen der ENEV 2009 richtig verstehe, dann schreibt sie u.a. eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 30% im Vergleich zum Status Quo vor. Wie man diese 30% einspart, das bleibt in gewissem Rahmen (es gibt da natürlich auch noch Anforderungen an die einzelnen Bauteile) dem Eigentümer einer Immobilie überlassen. Da Passivhäuser den Status Quo um weit mehr als 30% unterschreiten, entsteht kein Handlungsbedarf. Es ist sogar so, dass die Planung der EU (die dann in der ENEV 2012 umgesetzt werden wird), darauf abzielt, den Passivhausstandard bei Neubauten (und zeitversetzt für Bestandsbauten) zur Pflicht zu machen.
Grundsätzlich: Damit eine Immobilie in ihrem Wert stabil bleibt, sollte man keinesfalls sein primäres Augenmerk auf Investitionen in technische Anlagen richten, sondern auf die energetisch hochwertige Ausführung kritischer Bauteile. Der Weg vom Passivhaus zum (rechnerischen) Nullenergiehaus ist nur noch ein "Schnapsgläsle", das man sich zu gegebener Zeit einschenkt oder auch nicht.


 
Veröffentlicht : 15/11/2008 12:07 p.m.
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