Hallo,
gerade wird bei mir eine 3,68kWp-PV-Anlage installiert und ich bin dabei, mich in die Materie der Kleingewerbetreibenden einzuarbeiten (hier bei uns ist auch in dieser Größenordnung eine Gewerbeanmeldung erwünscht). Nun interessiert mich natürlich, worauf ich bei der Steuererklärung achten muss, d.h. was muss/kann ich absetzen bzw. beachten. Gehört z.B. die Rechnung für die Anlage in diese (PV-) Steuererklärung oder zu der herkömmlichen (Handwerkerleistungen)? Die Vorsteuerabzugsgeschichte für den Kauf bin ich gerade am Abwickeln. Wer kann mir Tipps geben, worauf ich künftig zu achten habe? Und was wird mir von den erhofften ca. 3500kWh/J. erzielten Erträgen womöglich wieder abgezogen? Steuerrecht ist nicht wirklich mein Ding, ich hoffe dennoch, auch diese Erklärung ohne Steuerberater und trotzdem ohne größere Verluste zu bewältigen.
Hallo Jutta,
wie meinst du das mit der Versteuerung? Meinst du, du müsstest allein deshalb, weil du Strom aus der PV-Anlage ins Netz einspeist, nun ein Gewerbe anmelden? Das kann nicht richtig sein, denn du betätigst dich doch damit nicht gewerblich.
Sollte es aber von deinem Finanzamt tatsächlich so gesehen werden und man verlangt von dir eine entsprechende Anmeldung, dann kannst du ja auch die Umsatzsteuer, die du gezahlt hast, als Vorsteuer absetzen. Die Kosten der Anlage sind dann natürlich Betriebskosten, und zwar auch die Anschaffungskosten. Du kannst sie jedoch nicht auf einmal absetzen, sondern musst sie wohl über die Dauer ihrer voraussichtlichen Nutzung abschreiben. Wenn dein Finanzamt sowas schon öfter gemacht hat, dann wissen die ja vielleicht auch, über welchen Zeitraum eine PV-Anlage abzuschreiben ist. Ansonsten müsstest du dir Infos vom Lieferanten besorgen, wie lange die Anlage voraussichtlich hält und sie dann über diese Zeit abschreiben. Ich würde linear abschreiben, das heißt, einfach den Anschaffungspreis durch die Anzahl der Jahre teilen und jährlich den daraus resultierenden Betrag absetzen.
LG
Ralle
Hallo Ralle,
bei uns ist es tatsächlich so, dass man, wenn man für das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung braucht (und dann natürlich auch vorsteuerabzugsberechtigt ist). Durch den Verkauf unseres Stromes bin ich nun also zur Kleingewerbetreibenden geworden...wohl mit allen Rechten und Pflichten - und Fragen, die sich nun auftun.
Vielen Dank für den Tipp mit der Absetzung der Betriebskosten!
LG Jutta
Hallo Jutta,
das finde ich ja erstaunlich und aus dieser Sicht habe ich es noch nie betrachtet. Man wird also tatsächlich automatisch zum Gewerbetreibenden, wenn man eine PV-Anlage besitzt und den Strom ins allgemeine Stromnetz einspeist? Aber das bewegt sich doch dann wohl mindestens im Rahmen eines kleingewerbetreibenden, oder? Ich meine, die jährlichen Umsätze sind doch so niedrig, dass du nicht umsatzsteuerpflichtig wärst.
Ich glaube, wenn die USt nicht höher, als 18 000 € im Jahr wäre. Aber andererseits ist es ja vorteilhaft, umsatzsteuerpflichtig zu sein, weil du dann natürlich die Steuer für den Kauf der Anlage absetzen kannst.
LG
usRike
Hallo usRike,
was ich vorher auch nicht wusste: Bei der Errichtung einer PV-Anlage muss man, um in den Genuss der Vorsteuer zu kommen, eine Steuernummer beantragen, welche man (hier zumindest) nur zusammen mit einer Gewerbeanmeldung bekommt. Dann erhält man gewöhnlich innerhalb einiger Wochen die gesamte Umsatzsteuer zurück.
Ich denke, dass sich die Umsatzsteuerpflicht bei diesem geringen Ertrag sicher in Grenzen halten wird (wenn überhaupt). Wie auch immer, die Anlagekosten werde ich dann - wie von Ralle geraten, auch über diese Schiene absetzen. Das werde ich mir nun alles vom Finanzamt sagen lassen.
LG Jutta
Ohne Gewerbe, könnte man doch die Anlage gar nicht abschreiben.
Welchen Sinn sollte dann die Investition machen ?
Nachteile:
-Keine Mwst zur Planung und Ausführung zurück
-keine 100% Investitionsabschreibung
-keinen erhöhten Nutzen nach 20 Jahren durch die Abschreibung
Die generelle Frage ob Gewerbe oder nicht, ist also eine Frage der Rentabilitätsrechnung.
Ein Gewerbe muss nicht zwingend angemeldet werden: Wenn die Lieferung des Stroms nur an einen Netzbetreiber erfolgt, dann liegt i.d.R. keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr nach der gültigen Gewerbeordnung nicht vor.
Hallo,
sobald der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und somit verkauft wird, ist man Gewerbetreibender!
Das Gewerbe ist bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzumelden.
Die Anlage kann dann 'abgeschrieben' werden, die MWST bekommst Du zurück, die MWST aus dem Stromverkauf musst Du ans Finanzamt abführen.
Peter