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Was geschieht mit gezahlten Geldern, bei Konkurs?

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(@brittajensen)
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Gerade bei den neuen Gasanbietern fällt mir öfters auf, dass diese nicht nur Vorauszahlungen für bis zu 12 Monaten haben wollen, sondern auch Kautionen erwarten, als Gegenleistung sind die Tarife extrem günstig oder Grundgebühren entfallen. Wenn ich dann bei diesen Anbieten weitere Informationen einsehen möchte ( online ) bekomme ich sehr selten genaue Zahlen angezeigt. Ebenso finde ich in den AGB keine Hinweise auf die Frage, was mit den gezahlten Vorauszahlungen und Kautionen ect geschieht, sollte das Unternehmen innerhalb der Vertragslaufzeit Konkurs bzw Insolvent gehen? Ist das Geld dann verloren oder wie bekomme ich es zurück? Und gibt es eine Art „ Schwarze Liste „ für Anbieter die nicht empfehlenswert sind?


 
Veröffentlicht : 13/06/2010 7:39 p.m.
(@herrbert)
Beiträge: 7
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Nicht nur neue Gasanbieter erwarten oft eine jährliche Vorauszahlung, gerade bei Gasanbietern ist dies eine gängige Methode habe ich in letzter Zeit festgestellt. Eine gezahlte Kaution z.B. muss vom Anbieter separat vermerkt werden und gehört Ihnen, auch im Falle eines Konkurses. Die Beiträge, die sie gezahlt haben, sichern Ihren Gasbezug für den gesamten Zeitraum, des Vertrages und sind somit auch gesichert, zumal es im Fall eines Konkurses oder einer Insolvent auch nicht zu einem sofortigen Stop der Lieferung kommt. Konkurs bzw Insolvent bedeuten lediglich, dass das Unternehmen nicht mehr Zahlungsfähig ist. Sollte es wider erwarten dennoch zu einem Lieferstop kommen, so muss der Grundversorger die Lieferung übernehmen. Dieses ist meist der ansässige Versorger, der die meisten Haushalte in Ihrer Region bedient. Eine Schwarze Liste für Anbieter gibt es soweit ich weiß noch nicht, allerdings wird in Foren oft über Anbieter gesprochen und im Zweifelsfall stehen auch die örtlichen Verbraucherzentralen zur Seite.
Lieben Gruß
Herrbert


 
Veröffentlicht : 13/06/2010 9:05 p.m.
(@brittajensen)
Beiträge: 15
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Themenstarter
 

Das der Grundversorger einspringen muss, sollte ein Gasversorger seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, ist schon mal eine sehr große Beruhigung. Nur wer sagt mir denn, welcher Anbieter der Grundversorger für meine Region ist und gibt es darüber eine gesetzliche Bestimmung oder ist dies einfach ein Vertrag zwischen dem Grundversorger und den einzelnen ansässigen Unternehmen? Außerdem kann es doch, bedingt durch die Tarife der Versorger zu anderen Preisen kommen, werden die schon geleisteten Summen mit den dann geltenden verrechnet ?
Gruß und Danke
BrittaJensen


 
Veröffentlicht : 14/06/2010 4:26 p.m.
(@derjoerg)
Beiträge: 18
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Guten Tag.
Das Energiewirtschaftgesetzt auch EnWG genannt legt in seinem § 36 des Gesetztes über die Elektrizitäts- und auch Gasversorgung fest, dass der Grundversorger die Grundversorgung in der ansässigen Region übernehmen muss. Der Grundversorger ist ebenfalls in diesem § als dasjenige Energieversorgungsunternehmen bestimmt, das die meisten Haushalte beliefert. Der Netzbetreiber, in den ja alle Versorger ihr Gas einspeisen, hat einen genauen Überblick darüber, welcher Versorger die meisten Haushalte beliefert. Alle 3 Jahre wird dieses Ergebnis bestätigt oder bei Bedarf ein anderer Grundversorger benannt. Die GasGVV ( Gasgrundversorgungsverordnung ) verpflichtet den Grundversorger dazu, die Gaskunden zu beliefern, sollte es mit den Versorgern zu Problemen kommen. Um die Preisgestaltung transparent zu halten, müssen die jeweiligen Grundversorger ihre Preise, Konditionen und Vertragsbedingungen veröffentlichen, dazu zählt auch das Internet.
Gruß Joerg


 
Veröffentlicht : 14/06/2010 4:34 p.m.
(@schnippel)
Beiträge: 13
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Hallo
ich bin ja froh zu erfahren, dass im Falle eines Konkurses oder einer Insolvenz meines Anbieters, der Grundversorger die Lieferung sicher stellt. Nur ich stelle mir bei dem ganzen wirklich die Frage, was mit den von mir gezahlten Geldern dann ist. Ich gehe ja mal davon aus, dass in einem solchen Fall trotz allem eine Art Endabrechnung durch den Anbieter gestellt wird, aus der ja eigentlich eine Rückerstattung zu ersehen ist. Wenn mein Anbieter aber Konkurs gehen sollte, woher bekomme ich dann die zu viel gezahlten Beiträge zurück?


 
Veröffentlicht : 16/06/2010 10:01 a.m.
(@herrbert)
Beiträge: 7
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Guten Tag,
in einem solchen Fall, sollten Sie mit der Forderung an den Insolvenzverwalter herantreten, wenn die Rückerstattung nicht zu dem im Schreiben erwähnten Termin gezahlt wurde. Ob Sie dann aber mit zu den Personen gehören, deren Gelder zurück erstattet werden steht auf einem anderen Blatt Papier. Bei der großen Auswahl, auch an Gasversorgern, sollten Sie wenn möglich Abstand von Unternehmen nehmen, die noch sehr Jung und unbekannt sind und darüber hinaus nur Jahresverträge in Vorkasse anbieten.
Freundlichen Gruß
Herrbert


 
Veröffentlicht : 16/06/2010 10:02 a.m.
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