Hallo,
Vielleicht habt Ihr eine Idee:
Wir bauen derzeit unser Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung. Die Wohneinheiten sind energetisch unterschiedlich ausgestattet: Die Einliegerwohnung verfügt über eine dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, unsere Wohneinheit nicht. Die Einliegerwohung konnte zur Warmwasserversorgung nur mit einem Durchlauferhitzer ausgestattet werden. Unsere Wohneinheit erhält Warmwasser vorrangig über Sonnenkollektoren.
Die Wohneinheiten sind insoweit energetisch völlig unterschiedlich zu beurteilen.
Wie wird in einem solchen Fall verfahren. Sind zwei Energieausweise erforderlich oder reicht ein Ausweis.
Unser Bauträger möchte uns nur einen Ausweis erstellen. Ich bin der Auffassung, dass zwei Ausweise erforderlich sind. Ein Ausweis für beide Wohneinheiten zusammen hat keine Aussagekraft hinsichtlich des energetischen Standards für die einzelne Wohneinheit aufgrund der erheblichen Unterschiede.
Gibt es eine Regelung hierfür?
Ich bin für Tipps und Hinweise sehr dankbar.
Liebe Grüße
Claudia
Auch wenn die Frage schon etwas älter ist, gebe ich hierfür doch noch mal eine Antwort:
Der Energieausweis darf nur für das gesamte Gebäude erstellt werden, es sei denn; Es handelt sich hierbei um eine gemischt genutzte Immobilie, die sowohl Wohnungen als auch Gewerbe beinhaltet, dann sind 2 Energieausweise (Wohn- und Nichtwohngebäude) zu erstellen. EnEV 2013 §17 Abs. 3
Zacki hat das sehr schön ausformuliert, es gilt eben zuerst mal das Gebäude, nicht die getrennten Wohnungen, aber man kann dann nach Wohnzweck und Gewerbe unterscheiden.