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Neuerung für Immobilien-Eigentümer. Ab 1. Januar 2009 wird d

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(@online-energieausweis)
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Vom 1. Januar 2009 an benötigt jeder Eigentümer einer Immobilie einen Energieausweis, wenn er seine Wohnung oder sein Haus vermieten oder verkaufen möchte. Damit wird die Pflicht, für seine Immobilie einen Energieausweis ausstellen zu lassen, vom 1. Januar an ausgeweitet. Damit sind auch Gebäude betroffen, die nach 1965 erbaut wurden. Bisher mussten nur ältere Gebäude und Neubauten einen entsprechenden Nachweis über ihren Energieverbrauch erbringen.

Ziel des Energieausweises ist es, den Verbrauch der Immobilie offen zu legen. Auf einen Blick sollen potenzielle Mieter oder Käufer erkennen, ob es sich um ein Gebäude mit hohem oder niedrigem Energiebedarf handelt. Grundsätzlich können Architekten sowie speziell ausgebildete Handwerker einen Ausweis ausstellen. Neben der fachlichen Grundausbildung benötigen sie dafür eine Zusatzqualifikation.

Ob die Eigentümer den aufwändigeren Bedarfsausweis beantragen müssen oder ob ein Verbrauchsausweis ausreicht, richtet sich nach dem Alter und der Größe der Immobilie. Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag gibt es seit dem 1. Oktober nur noch den Bedarfsausweis. Um ihn zu erstellen, muss ein Fachmann auf Grundlage der Bausubstanz und der Heizungsanlage des Gebäudes ermitteln, wie viel Energie bei durchschnittlicher Nutzung fürs Heizen, für warmes Wasser und Lüftung verbraucht wird.

Der Bedarfsausweis wird in der Regel im Rahmen einer umfangreichen Energieberatung ausgestellt, wie sie beispielsweise DEKRA Real Estate Expertise anbietet . Damit verbunden sind konkrete und detaillierte Empfehlungen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann. Eine Kosten- und Amortisationsprognose ist ebenfalls Gegenstand der Energieberatung.

Eigentümer von neuen Gebäuden können nach wie vor einen Verbrauchsausweis beantragen. Auch ältere Häuser, die nach den energetischen Anforderungen einer Wärmeschutzverordnung seit 1978 modernisiert worden sind, benötigen lediglich diese vereinfachte Variante. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch auf Grundlage der vergangenen drei Jahre errechnet. Der Eigentümer muss dafür lückenlos alle Daten zum Warmwasser- und Heizungsverbrauch vorlegen.

Informationen können unter http://www.dekra.de und
http://www.dekra.de/energieausweis abgerufen werden.


 
Veröffentlicht : 20/01/2009 5:25 p.m.
(@gertrud)
Beiträge: 74
Estimable Member
 

Hallo,

da hast du dir aber wirklich Mühe gegeben. Vielen Dank für die wirklich gute Info. Man erfährt ja sonst immer alles nur ein wenig bruchstückhaft. Da kommt eine derart ausführliche Information wirklich gut. Hast du denn selbst schon Erfahrungen mit DEKRA gemacht bei der Ausstellung eines Energieausweises bzw. eines Bedarfsausweises? Besonders für Mieter ist es ja schon immer wichtig, im Vorfeld beurteilen zu können, wie hoch die Heizkosten sein werden. Oft kommt es vor, dass eine Wohnung gemietet wird und dann ist das böse Erwachen bei der ersten Heizkostenabrechnung da, weil man nur noch staunen kann, wie stark man heizen musste, um die Wohnung warm zu bekommen.

Vielen Dank für deine Mühle.

LG
Gertrud


 
Veröffentlicht : 20/01/2009 7:20 p.m.
(@magic)
Beiträge: 47
Eminent Member
 

Eigentümer von neuen Gebäuden können nach wie vor einen Verbrauchsausweis beantragen. Auch ältere Häuser, die nach den energetischen Anforderungen einer Wärmeschutzverordnung seit 1978 modernisiert worden sind, benötigen lediglich diese vereinfachte Variante. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch auf Grundlage der vergangenen drei Jahre errechnet. Der Eigentümer muss dafür lückenlos alle Daten zum Warmwasser- und Heizungsverbrauch vorlegen.

Schön zu sehen das sich auch die DEKRA irren kann.

Aber vielleicht haben sie schon gemerkt, das es gar nicht so gehen kann.

😆


 
Veröffentlicht : 06/07/2009 7:44 p.m.
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