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Nachträglich anforden?

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(@harrypalle)
Beiträge: 1
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Themenstarter
 

Hallo,

ich wohne seit 01.02.08 in Miete. Die Nebenkosten für die Wohnung ist enorm hoch und mit Beheizen siehts echt schlecht aus. Max. 20°C sind möglich, egal welche Einstellungen wir verwenden.

Wir waren schon öfters bei den Vermietern deswegen. Aber irgendwie bewegt sich einfacht nichts. Es ist und bleibt kalt für Nebenkosten, die fast so hoch sind wie die Miete (für jeden von beiden).

Jetzt wollte ich gerne wissen, ob meine Vermieter einen Energieausweis haben.
Kann ich den nachträglich von den Vermietern anfordern, obwohl ich seit 01.02.08 in der Wohnung wohne?

Danke schon mal für eure Antworten

Gruß


 
Veröffentlicht : 10/03/2009 9:05 p.m.
(@spuernase)
Beiträge: 18
Eminent Member
 

Jetzt wollte ich gerne wissen, ob meine Vermieter einen Energieausweis haben.
Kann ich den nachträglich von den Vermietern anfordern, obwohl ich seit 01.02.08 in der Wohnung wohne?

Einem Mietinteressenten muss der Energieausweis auf Verlangen zur Einsicht vorgezeigt werden. Nach der Unterzeichnung des Mietvertrages besteht keinen Anspruch.

Aus dem Energieausweis können aber weder die das konkrete Haus/Wohnung betreffenden zu erwartenden Heizkosten abgelesen, noch irgendwelche Modernisierungsforderungen, wie eine verbesserte Wärmedämmung, abgeleitet werden.

Grüße
Spürnase


 
Veröffentlicht : 10/03/2009 9:35 p.m.
(@gertrud)
Beiträge: 74
Estimable Member
 

Hallo Harrypalle,

auch wenn man den Energieausweis Häuser nicht nachträglich anfordern kann, so kann es ja dennoch nicht sein, dass man bei enorm hohen Nebenkosten frieren muss. Wenn die Nebenkosten fast so hoch sind, wie die Miete selbst, dann ist entweder die Miete extrem niedrig, oder bei den Nebenkosten stimmt was nicht.

Hast du dir die Nebenkostenrechnung schon einmal genau angesehen? Sie muss doch im Mietvertrag aufgeschlüsselt sein. Ansonsten wirst du spätestens bei der ersten Nebenkostenabrechnung die Möglichkeit haben, sie genau zu überprüfen. Evtl. solltest du damit zum Mieterschutz oder zur Verbraucherberatung gehen, die können dir sicher helfen.

Ciao
Gertrud


 
Veröffentlicht : 29/06/2009 8:57 a.m.
(@magic)
Beiträge: 47
Eminent Member
 

Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude (vgl. § 16 Abs. 4 EnEV).


 
Veröffentlicht : 06/07/2009 7:38 p.m.
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