Der Energieversorger Überlandwerk Fulda AG (kurz: ÜW Fulda AG) mit Sitz in Fulda hat unterschiedliche Tarifmodelle im Angebot. Darunter Tarife, mit denen der Verbraucher einen Strommix geliefert bekommt, aber auch echte Ökostrom Tarife. Mit dem ÜW Fulda RhönStrom Öko easy Ökostrom Tarif fließt Strom zu den Kunden, der zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wurde.
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Der RhönStrom Öko easy Ökostrom Tarif ist mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr verbunden. Diese Mindestvertragslaufzeit hat in diesem Fall aber einen guten Grund. Der Kunde zahlt seine Stromrechnung bei diesem Tarifmodell nämlich für ein ganzes Jahr im Voraus. Dafür muss er lediglich die Kosten, verursacht durch den monatlichen Grundpreis und den Arbeitspreis, für ein Jahr berechnen. Als Berechnungsgrundlage sollte hierbei der durchschnittliche Jahresverbrauch verwendet werden. Der monatliche Grundpreis in diesem Tarif beträgt 6,29 Euro, das macht pro Jahr einen Betrag von 75,48 Euro. Der Verbrauchspreis für den Ökostrom liegt bei 20,53 Cent je Kilowattstunde.
Etwas, was neuen und alten Kunden bei der Berechnung ihres Jahresbeitrags behilflich sein dürfte, ist die Preisfixierung, die der Anbieter gewährt. Mit dieser Preisfixierung garantiert der Anbieter, dass sich die Preise für den Grund- und Versorgungspreis in einem bestimmten Zeitraum nicht ändern. Die aktuelle Preisfixierung behält ihre Gültigkeit bis zum 30.06.2011.
Der Vertrag mit der ÜW Fulda AG kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, unter Einhaltung der zwölfwöchigen Kündigungsfrist, gekündigt werden. Wird dies versäumt oder wünscht der Kunde auch weiterhin von diesem Anbieter beliefert zu werden, dann verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Voraussetzung für ein Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses mit diesem Anbieter ist, dass der Kunde dem Anbieter eine Einzugsbevollmächtigung erteilt.
Neue Kunden der ÜW Fulda AG bekommen einen Bonus in Höhe von 30 Euro geschenkt. Dieser Bonus wird dem Kunden entweder mit dem kommenden Jahresbeitrag verrechnet oder bei der Endabrechnung, wenn der Kunde sein Vertragsverhältnis nach der Mindestlaufzeit gekündigt hat.