Seit das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 2009 verabschiedet wurde, haben Bauherren von Neubauten die Pflicht, auch erneuerbare Energien beim Hausbau einzusetzen. Insbesondere die Wärmeversorgung des Hauses sollte zumindest anteilig auf regenerativen Energien basieren. Dazu macht das Gesetz klare Vorgaben. In Frage kommen unter anderem solare Strahlungsenergie, die genutzt werden kann, wie z.B. Biomasse, Geothermie und Umweltwärme.
Wie hoch muss der Anteil regenerativer Energien sein?
Wer sich für eine der oben genannten regenerativen Energien zur Wärmeversorgung entscheidet, muss auch bestimmte Grenzwerte einhalten. Bei der Solarthermie zum Beispiel muss die Fläche der Solarkollektoren mindestens vier Prozent der beheizten Nutzungsfläche betragen. Diese Regelung gilt bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern sinkt der Wert auf drei Prozent. Das heißt, dass bei einem herkömmlichen Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche die Kollektorfläche mindestens 4,8 Quadratmeter betragen muss.
Wer sich für die Wärmegewinnung aus Biomasse entscheidet, muss unterscheiden zwischen fester und flüssiger Biomasse. Bei flüssiger Biomasse (Biogas) sind es 30 Prozent der Wärmeenergie, die darüber gedeckt werden müssen. Feste Biomasse, wie Bioöl, Holzpellets oder Scheitholz verlangt sogar, dass 50 Prozent des Wärmebedarfs damit gedeckt werden.
Schließlich findet noch die Umweltwärme Anwendung. Geothermie beispielsweise sieht die Gewinnung der Wärme aus der Erde vor. Umweltwärme wird aus der Luft gewonnen und auch aus dem Wasser kann mit Hilfe von Wärmepumpen Energie zur Beheizung des Gebäudes gewonnen werden. Hier müssen mindestens 50 Prozent des gesamten Wärmeenergiebedarfs gedeckt werden.
Alternativen nutzen
Kommen die oben genannten regenerativen Energien nicht in Frage, gibt es einige Ersatzmaßnahmen. Dazu zählt etwa die Nutzung von technischer Abwärme, die bis zu 50 Prozent der Wärmeenergie abdecken muss. Auch die Ausnutzung von Wärme aus Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen kann genutzt werden. Hier liegt der Mindestwert ebenfalls bei 50 Prozent für hocheffiziente Anlagen. Werden Wärme- und Stromerzeugung voneinander getrennt, muss eine Einsparung von wenigstens zehn Prozent der eingesetzten Energie erzielt werden.
Wird die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht, zum Beispiel durch Dämmmaßnahmen am Haus, so kann auch dies anerkannt werden. Hierbei sollten jeweils Werte erzielt werden, die mindestens 15 Prozent über den gesetzlichen Vorgaben liegen.
Wer auf Fernwärme oder Nahwärme setzen will, der muss darauf achten, dass diese Netze wenigstens die Hälfte der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder anderen erneuerbaren Energien beziehen. Dann kann genauso diese Form der Wärmeversorgung die Vorgaben des Gesetzes erfüllen.
Förderungen erleichtern die Investition
Natürlich fallen beim Einsatz regenerativer Energien beim Hausbau auch Zusatzkosten an. Diese werden jedoch mittels Fördermitteln abgefedert. Zudem sinken die Kosten für die Wärmeversorgung durch die Nutzung regenerativer Energien langfristig, so dass die einmaligen Mehrausgaben sich durchaus rechnen.
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