Die Marke Priostrom hat ihren Sitz in Düsseldorf und beliefert seit dem Jahr 2009 Verbraucher bundesweit mit ihren Stromprodukten. Der Energieversorger liefert ausschließlich Ökostrom in zwei Tarifmodellen an seine Kunden. Einer der Tarife von Priostrom ist der prioNatur 12 Ökostrom Tarif. Der Ökostrom, den das Unternehmen seit dem Jahr 2010 an seine Kunden liefert, stammt zu 100 % aus Wasserkraftwerken.
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Die Kosten für den prioNatur 12 Ökostrom Tarif setzen sich aus der Grundgebühr und dem Arbeitspreis zusammen. Die Grundgebühr beträgt 122,64 Euro pro Jahr. Der Arbeitspreis für den Ökostrom beträgt 18,80 Cent je Kilowattstunde. Der Vertrag von Priostrom ist mit einigen Besonderheiten ausgestattet. So bekommen die Kunden ihren Strom im ersten Vertragsjahr ohne Ökostromaufschlag geliefert. Ab dem zweiten Jahr wird dann pro Kilowattstunde ein Aufschlag von einem Cent je kWh erhoben. Eine weitere Besonderheit ist die einjährige, kostenlose Preisgarantie. Möchte man die Preise auch darüber hinaus fixieren, wird dafür ebenfalls ein Aufschlag von einem Cent je kWh erhoben. Möchte man diese Preisfixierung nicht in Anspruch nehmen, so muss man dies dem Anbieter fristgerecht vor Ablauf des ersten Vertragsjahres mitteilen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt im prioNatur Ökostrom Tarif zwölf Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist in diesem Tarif beträgt drei Monate. Die „12“ in der Tarifbezeichnung gibt Auskunft über die Zahlweise. In diesem Tarif zahlt der Kunde seinen gesamten Jahresbeitrag per Vorkasse vor dem Lieferbeginn.
Priostrom macht potentiellen Kunden den Wechsel vom bisherigen Anbieter mit verschiedenen Wechselboni schmackhaft. So erhält der Kunde nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht nur einen Betrag in Höhe von 150 Euro auf seiner Abrechnung gutgeschrieben, sondern außerdem noch 390 Frei-Kilowattstunden geschenkt. Allerdings hat der Verbraucher nur dann einen Anspruch auf die Bonuszahlung, wenn sein Stromverbrauch innerhalb des ersten Vertragsjahres oberhalb einer Grenze von 1.500 Kilowattstunden lag.