Hausbesitzer die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert haben werden den daraus gewonnen Strom zunächst für den Eigenbedarf nutzen, und diesen damit decken. In der Regel bleiben Haushalte die über eine eigenen Photovoltaikanlage verfügen jedoch trotzdem an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. In dem meisten Fällen produzieren Photovoltaikanlagen mehr Strom als benötigt wird um den Eigenbedarf zu decken, der Überschuss wird dann in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Bevor eine Einspeisung erfolgen kann muss der Gleichstrom der Solarmodule in Wechselstrom umgewandelt werden. Wer eine Einspeisung von seiner eigenen Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz vor nimmt erhält laut dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz – EEG – eine Einspeisevergütung. Für Solarstrom und große Freiflächenanlagen liegt die Grundvergütung bei 45,7 Cent pro Kilowattstunde.
Zusätzlich zu der Grundvergütung von 45,7 Cent pro Kilowattstunde werden weitere 11,7 Cent pro Kilowattstunde gezahlt, wenn bis zu 30 Kilowatt Leistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Ein Zuschlag von 8,9 Cent pro Kilowattstunde kommt hinzu für die Einspeisung von Solarstrom von 31 bis 100 Kilowattstunden. Liegen die Kilowattstunden über 100 Kilowatt, dann werden zusätzlich für jede Kilowattstunde über 100 zusätzlich 8,3 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Hauseigentümer die über eine fassadenintegrierte Anlage verfügen erhalten einen Bonus von 5 Cent je Kilowattstunde zusätzlich.