Hallo
wir wohnen hier in einem 4-geschossigen Haus, Bj. 1958, ungedämmte zweiglasige Kunststofffenster aus den 80-er Jahren. Es sind insgesmt 3 Eingänge mit insgesamt 20 Parteien.
Habe heute mit dem Energieberater des hiesigen Energieunternehmens telefoniert, der sich auch mit Wärmedämmung auskennt. Er sagt, die Dämmung des Dachbodens sei gesetzliche Pflicht, allerdings hätte man dazu eine gewisse Frist (2013 ? ). Er bestätigte mir den UG-Wert der Fenster mit 2,9 (Auskunft der Fensterfirma : 3,0). Nach seiner Auskunft würde durch den Einbau wärmegedämmter Scheiben der UG-Wert auf 0,8 (Auskunft der Fénsterfirma : 0,7) sinken, also auf rund ein Viertel. Der Berater meinte auch, daß von einer Dämmung des Dachbodens nur die direkt darunter wohnenden profitieren würden. Bei den darunter Wohnenden würde es sich nur in sehr geringen Masse bemerkbar machen.
Ausserdem sei dadurch der Hausgang nicht gedämmt, was sich ebenfalls negativ bemerkbar machen würde.
Sieht man einmal von der gesetzlichen Pflicht ab (bis wann spätestens muss die Dämmung erfolgen ?), würdet ihr die übrigen Aussagen auch so sehen ?
Vielen Dank im Voraus
andi112
Für mich ergibt das alles durchaus Sinn