Guten Morgen,
Folgende Sachlage: In einem Mehrparteien Haus wird schon in der Miete eine Stromabschlagszahlung erhoben, da der Hauseigentümer mit den ansässigen Stadtwerken kostensparende Konditionen ausgehandelt hat. Laut Vertrag liegen die Kosten tatsächlich unter den des normalen Tarifs der Stadtwerke. Nun ist der eventuelle neue Mieter aber, durch seine bisherige Wohnung, vertraglich noch an einen anderen Anbieter gebunden. Besteht für den Fall, das der Kunde umzieht ein Sonderkündigungsrecht oder müsste er doppelt zahlen ?
Gruß
Samuel
Hallo Samuel,
Im Falle eines Umzugs besteht meist ein Sonderkündigungsrecht beim aktuellen Stromanbieter, allerdings liegen die Kündigungsfristen meist unterhalb der regulären Kündigungsfrist der Wohnung, so dass es da eigentlich keine Probleme geben sollte. Wenn Sie einen 12 Monatsvertrag Ihrem derzeitigen Anbieter haben, gelten die Kündigungsfristen wie im Vertrag vermerkt, jedoch nicht bis zum Vertragsende hin, sondern bis zum Datum des Auszuges. Um aber ganz sicher zu gehen, sollten Sie in einem solchen Fall beim Anbieter einmal genau nachfragen, um Probleme oder gar doppelte Zahlungen zu vermeiden. Wenn Sie einen Prepaid Tarif haben, werden die restlichen Guthaben mit der Endabrechnung abgerechnet, aber auch hier sollten sie sicherheitshalber im Vertrag oder in den FAQ`s nachsehen oder beim Anbieter direkt nachfragen.
Ganz wichtig, ist das Sie sich Ihren Zählerstand incl Zählernummer beim Auszug notieren (am Besten vom Vermieter gegenzeichnen lassen) und diesen dann dem alten Unternehmen mitteilen.
Gruß Buffy
Hallo.
Eine Stromabschlagszahlung, die zusammen mit der Miete gezahlt wird? Das habe ich ja noch gar nicht gehört. Ich wäre da sehr skeptisch, denn wie sieht es in einem solchen Fall denn mit der Abrechnung aus? Der Vermieter bekommt doch sicher eine Abrechnung vom Stromversorger, wie wird der Verbrauch kontrolliert und was ist im Fall einer Nachzahlung oder Rückerstattung der Kosten?
Dosi
Guten Morgen Dosi.
Eine Stromabschlagszahlung zusammen mit der Miete kommt meistens vor, wenn das zu vermietende Objekt zum Beispiel eine Einliegerwohnung ist, es sich um einen späteren Ausbau oder Anbau an das Hauptgebäude handelt, oder die Vermietung nur vorübergehend ist. Die von Ihnen genannten Bedenken sind sicher nicht ganz falsch, aber wenn der Vermieter einen separaten Stromzähler für die Wohneinheit besitzt kann der Verbrauch genau abgerechnet werden. Es ist dann letztendlich nichts anderes als würde der Mieter seinen Strom vom Vermieter beziehen, statt vom Stromanbieter.
Gruß
Udo
Hallo.
Hmm, wenn ich das so richtig verstehen, bedeute dies das der Mieter monatlich einen bestimmten Betrag zusammen mit der Miete an den Vermieter überweist, der dann diesen Betrag (zusammen mit den der anderen Mieter) an den Stromversorger weiterleitet. Was ist nun aber, wenn der Vermieter aus welchen Gründen auch immer, seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt und es zu Zahlungsrückständen kommt und auf Grund dessen der Strom abgestellt wird. Dann sind doch die Mieter die Leidtragenden, die unverschuldet ohne Strom dasitzen, oder? Welche Absicherungen könnte ein Mieter vornehmen damit eine solche Situation nicht eintritt?
Jessica
Hallo Jessica,
Genau so wird es gemacht. Der Vermieter hat einen Vertrag mit einem Stromversorger und zahlt die Abschläge, die er zusammen mit der Miete bekommt, direkt an diesen. Sie als Mieter haben natürlich das Recht zu erfahren, an welchen Stromanbieter gezahlt wird und aus den Gründen die Sie eben als Bedenken geäußert haben, würde ich persönlich auch auf jeden Fall einen Einblick in den Vertrag erbeten. Dort sehen Sie dann auch den Zahlungsrythmus. Ganz wichtig ist noch zu beachten, dass da der Vermieter die Stromkosten wohl mit in der Jahresabrechnung verrechnet, er dazu verpflichtet ist, Ihnen dieses zu Belegen (Kopie der Jahresabrechnung). Auf dieser Abrechnung müssen alle Zählernummern mit dem jeweiligen Verbrauch aufgelistet sein. Zu Zahlungsrückständen dürfte es im Normalfall nicht kommen, denn der Vermieter erhält ja (bis auf einen eigenen Anteil) alle Gelder, die für den Abschlag von Nöten sind. Und in der Jahresabrechnung werden eventuelle Rückstände auch aufgelistet.
Gruß
Jochen