Hallo Miteinander
Viele Stromlieferanten haben eine Kündigungsfirst vom 3 Monaten zum Vertragsende.
Laut einem Zeitungsbericht soll ein Gesetzt dem Deutschen Bundesrat vorliegen womit man eine kürzere Kündigungsfirst von Energielieferverträgen ermöglichen will.
Hat jemand nähere Information über dieses Gesetzt?
Oder wie kommt man an diese heran?
Vielen Dank im Voraus
Moin,
vorab: Über ein neues Gesetz weiß ich momentan nichts.
Allerdings könnten verschiedene Umstände (Sondertarife beim Grundversorger einerseits, angekündigte Preiserhöhungen andererseits) die K-Fristen negativ oder auch positiv beeinflussen, siehe hier.
Über dieses Gesetz weiß ich auch nichts, auch wenn seit deinem Beitrag schon etwas Zeit vergangen ist. Du kannst von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn dein Stromanbieter die Preise erhöht.
Ich wechsel jährlich den Stromanbieter, denn das geht sehr einfach und ist spare dabei. Ich suche im Netz nach einen günstigen Anbieter und kontaktiere den. Vier Monate vor Ablauf des Vertrages suche ich nach was günstigeren. Finde ich was wird gekündigt-ist meiner immer noch gut, bleibe ich. Werden die Preise zwischenzeitlich erhöht, gibt es das außerordentliche Kündigungsrecht und das besagt, dass sofort gekündigt werden kann.
Hallo ich kündige eigentlich jedes Jahr 3Monat vorher meinen alten Stromanbieter und suche mir einen neuen um die 25% Jahresbonus zu bekommen was sich wirklich lohnt. Da es mehr als genug Stromanbieter gibt hat man auch jedes Jahr eine riesige Auswahl und kommt trotz steigender Strompreise immer beim Vorjahreswert. Und bekomme am Ende eigentlich immer ne schöne Erstattung.