Hallo,
bei Wohnungsgebäuden (Neubau) muss ja jetzt nach dem EEWärmeG wenn man sich für Solarthermie entscheidet eine Fläche bei größeren Wohngebäuden von 3% der Nutzfläche belegt werden.
Die andere Forderung ist die Deckung des Wärmeenergiebedarfs um 15% durch Solarenergie.
Jetzt die Fragen:
1. Müssen denn prizipiell beide Forderungern erfüllt werden oder reicht eine. z.B. ich schaffe die 3 % Flächendeckung aber NICHT die 15% Wärmeenergie, ist das dann ein Problem bei der Einreichung?
2. Falls die Deckung der Fläche aufgrund der eines geltenden Bebauungsplans nicht zu 100 % möglich ist, kann man dann bis dahin das Dach mit Solafläche belegen und den Rest weglassen ohne die geforderte Deckung von 3 % der Nutzfläche oder 15% Wärmeerngeibedarf zu erreichen?
Danke für die Antworten