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Selbstverbrauch, Einspeisung und Bezug aus dem Netz

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 Dany
(@dany)
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Themenstarter
 

Hallo liebe Community,

wir bauen aktuell ein KfW55 - Hybridenergiehaus mit einer ca. 4 kwP Photovoltaikanlage die ca. im Spätsommer (August/September) 2011 ans Netz gehen wird. Wir wollen gerne sowohl Strom einspeisen als auch selbst verbrauchen und natürlich Abends/Nachts dann normalen Strom aus dem Netz beziehen. Dazu habe ich eine ganze Menge Fragen und hoffe mir kann jemand helfen. Habe das ganze mal chronologisch aufgelistet.

1.) Absetzen der Baukosten/Photovoltaikanlage von der Steuer? Wie ist das möglich? Als Privatperson oder muss man hierfür ein Gewerbe anmelden, bzw. eine GbR gründen bei 2 Personen Haushalt? Oder kann ich das ganze einfach privat ansetzen?

2.) Wie ist das ganze in der Steuererklärung zu berücksichtigen?

3.) Betrieb der Anlage ist hierfür ein Gewerbe/GbR nötig?

4.) Kann ich bei jedem Anbieter einspeisen und selbstverbrauchen?

5.) Wie werden die Abschläge berechnet? Erstmal normal Strom bezahlen und am Ende des Jahres wird dann verrechnet? Oder ist das vorher schon möglich?

6.) Kann ich meinen Strom woanders beziehen als dort wo ich einspeise und selbstverbrauch abrechne?

Hope jemand kann mir den Nebel etwas lichten. Habe schon viel Gegooglet aber keine wirklich guten verständlichen Antworten gefunden.


 
Veröffentlicht : 19/01/2011 10:30 a.m.
(@robinhood)
Beiträge: 17
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Hallo,

zunächst einmal eine Frage. Ist mit Hybrid PV und thermische Solarenergie gemeint oder PV und Kleinwindanlage?

Im ersten Fall sollte genau ausgerechnet werden, ob sich eine Anlage lohnt. Ich vermute es bald, denn Kleinwindrotoren liefert ja auch nachts Strom zum Eigenverbrauch.

Baukosten absetzen von der Steuer ist nur gewerblich möglich oder als Beteilgter einer Bürgersolaranlage. Die Umsatzsteuer kann zurückerstattet werden. Da bitte wie generell bei Steuerfragen aber einen Steuerberater fragen.

Für Ihr Projekt empfehle ich lang erfahrene Solarbauer und Installationsfirmen. Diese meldet die Anlage bei den Behörden an (Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber). Denn hier lauern viele Vorgaben und noch mehr Fallstricke für Selbstbauer.

Der Eigenverbrauch wird mittels eines eigenen Zählers ermittelt. Die Vergütung ist gesetzlich geregelt und wird vom lokalen Stromnetzbetreiber ausgezahlt.

Der Strombezug ist weiterhin aus hunderten von Anbietern frei wählbar. Der Stromlieferant für den Nachtstrom sollte aber ein paar Bedingungen erfüllen. Preislich sind Arbeits-Preise weit über 19cent/kWh sehr hoch (Stand Jan 2011).

Jürgen Eiselt
Energieeffizienzberater Oekostromagentur


 
Veröffentlicht : 01/02/2011 6:08 p.m.
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