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Neue Anlage in Betrieb bis 30.März 2012

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(@posimuckel)
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema EEG2012:
Ich möchte mir eine neue Anlage bis 30.03.2012 auf das Dachmontieren lassen.
Größe 8 kWp
Jetzt habe ich Nachtspeicheröfen (damit auch HT und NT-Zähler). Die Heizung wird nicht separat verrechnet.
a) Muß ich die Anlage auf 70% begrenzen lassen?
b) Gibt es zur Einspeisung Zähler mit 2 Richtungszähler? Darf ich hier ggf. gar keinen Eigenstrom nehmen?
c) Was ist mit der Fernsteuerung des Stromversorgers? Kann/darf der die Solaranlage runterregeln? Wenn der Netztprobleme hat, so ist das sein Problem. Dafür zahle ich doch Netzentgelte, oder etwa nicht?
Schönen Dank im Voraus
Posimuckel


 
Veröffentlicht : 23/02/2012 5:32 p.m.
(@solarier)
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Das weiß Dein Solarteur doch bestimmt alles.

Wichtiger ist dass Du (sollte das durchkommen) bis zum 8.3. eine vorläufige Inbetriebnahme gemacht hast, um die alte Vergütung zu bekommen!

Das neue Gesetz schreibt seit 1.1. die Abregelungsmöglichkeit vor (Rundfunkempfänger)

Bei Eigenstromnutzung bedarf es ZWEIER Zähler.


 
Veröffentlicht : 24/02/2012 2:57 p.m.
(@posimuckel)
Beiträge: 2
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Themenstarter
 

Hallo Solaris,

leider bin ich mir nicht sicher, ob die Solarinstalateure wirklich alles wissen.
Was bedeutet Abregelmöglichkeit (Rundfunkempfänger)? Wenn ich Radi anmache, geht meine Anlage aus? Wie wird die Abregelmöglichkeit angewendet? Mein Stromabnehmer sagt einfach njet und aus oder wie? Wie weisse ich später ggf. nach, dass sein Netz nicht zusammengebrochen wäre - den Schaden habe ich als Verkäufer und er muss nicht abnehmen. Also regelt er dauerhaft runter und verkauft lieber seinen eigenen teuren Strom inkl. Profit.
Bei Eigenstromnutzung bedarf es zwei Zähler:
Also ein 4 Richtungszähler meines Stromversorgers und der Stromzöhler für die Solarstromproduktion?
Sorry, dass ich so genau frage, aber die Solarinstalateure wollen nur verkaufen...


 
Veröffentlicht : 24/02/2012 10:37 p.m.
(@murks)
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,

wir stehen auch recht kurz vor der Montage - den 9.3. werden wir wohl aber knapp nicht schaffen. Immerhin sieht es ja so aus, als ob es eine Übergangregelung für unsere Fälle geben wird...schaun wir mal.

Zu den 70% - und hier habe ich auch eine Frage, die sich an die Ursprungsfrage anleht.
Unsere Informationen sind:
Bei Anlagen < 30kWp hat der Betreiber die Wahl:
1. Ein Gerät zu installieren, das dem Netzbetreiber erlaubt die Einspeisung auf 70% (der Nennleistung!) zu drosseln. Die Entgangene Einspeisevergütung wird mit 95% ersetzt - man hat also durch die Drosselung keinen Nennenswerten schaden. Das Dumme ist nur: Dieses Gerät ist nicht ganz billig.

2. Der Wechselrichter kann kontant auf 70% (der Nennleistung) gedrosselt werden, oder erreicht ohnehin nur diese Leistung. D.h. schafft die Anlage mal mehr, wird der Überschuss quasi weggeschmissen bzw. man kann ihn allerdings durch Eigenverbrauch nutzen. Der einstellbare Wechselrichter ist (da man ohnehin einen braucht) deutlich billiger.

Spannend ist diese "70% der Nennleistung"-Marke. Diverse Rechnungen im Internet zeigen, dass bei der Variante (2) bis zu 5% Verlust bei der Einspeisevergütung bedeutet. Dummerweise steht nie dabei, wie die Anlage für die das gerechnet wurde gebaut ist.

Und damit kommen wir zu meiner Frage:
Wir (werden) haben eine Anlage auf einem West-Dach. Dachschräge ist 45°. Ergo wird unsere Anlage - je nachdem wo man nachliest - eine Leistung von 70%-85% erbringen. Dazu kommt dann noch der Eigenverbrauch. Ergo: Diesen Bereich, in dem im Fall (2) eine Spitze abgeschnitten wird, dürfte relativ klein sein.
Dummerweise kann ich aber überhaupt nicht abschätzen, in welchen Maßstäben sich der jährliche Verlust durch das "Abschneiden" ergeben kann. Schon bei einem Verlust von 50€/Jahr könnte sich nämlich Variante (1) lohnen. Und hier hätte ich gerne ein paar Meinungen zu.

Zum Thema: "Solateur fragen" ja, das macht man natürlich. Aber dieser hat natürlich auch gewisse Eigeninteressen. Bei uns konkret wurde der Punkt schlichtweg unter den Tisch gekehrt (oder vergessen?), so dass hier natürlich Streitereien darüber entstehen könnten, wer denn für den Mehraufwand für (1) aufkommt. Seine Empfehlung ist (2) - aber ob das objektiv ist...genau das möchte ich herausfinden.

Viele Grüße,
"Murks"


 
Veröffentlicht : 02/03/2012 8:27 a.m.
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