Hallo zusammen,
bei mir ist folgende Situation:
Ich möchte eine PV-Analge auf einem landwirtschaftlichen Gebäude meines Vaters errichten. Er ist Inhaber des landwirtschaftlichen Betrieb und das komplette Betriebsvermögen gehört ihm. Ich bin "nur" Sohn und mir gehört nichts von dem Hof.
Mein Vater möchte aber mit PV nichts zu tun haben. Er sagt, wenn ich die Anlage alleine gestemmt (auch finanziell) bekomme, ist das super, er stellt das Dach dann gegen einen geringen Pachtpreis zur Verfügung.
Da ich Privatmann bin und keine Sicherheiten habe und von den Banken 50.000 Euro benötige, verlangen die Banken die Eintragung einer Grunddienstbarkeit.
Selbst da ist mein Vater gegen. Er will mit der PV-Anlage nichts zu tun haben.
Er hat die Befürchtung, dass, wenn zu einem späteren Zeitpunkt (3, 5, 10 oder 12 Jahre (spielt keine Rolle)) weiter in die Landwirtschaft investiert wird und Darlehen aufgenommen werden müssen, die Grunddienstbarkeit für die PV-Anlage beim Ranking stört und wir somit für die Landwirtschaft "schlechtere" bzw. erhöhte Kreditzinsen zahlen müssten.
Ist das wirklich so? Was sagt diese Grunddienstbarkeit aus und stört sie bei weiteren Investitionen bzw. Kreditanträgen?
Ich weiss mitlerweile, dass die Grunddienstbarkeit in Abteilung 2 im Grundbuch eingetragen wird und in Abteilung 3 die Grundschulden; aber wie sieht das bei möglichen Investitionen aus?
Wer kennt sich hier aus und kann mir verlässlichen Informationen zusichern (vielleicht auch mit Internet-Link, damit ich Vater überzeugen kann).
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Florian
also cih denke, dass es nicht die Kreditwürdigkeit oder das Ranking beeinflussen sollte, da es ja nur de Nutzung dieses Gebäudes und deine Rechte der Nutzung klarstellt:
* Der Inhaber der Grunddienstbarkeit kann das Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen. Beispiele: Wegerechte, Entnahme von Wasser.
* Auf dem Grundstück darf eine gewisse Handlung nicht vorgenommen werden. Beispiele: Bebauungsbeschränkungen, Wettbewerbsbeschränkungen.
* Die Ausübung eines Rechts, dass sich aus dem Eigentum des belasteten Grundstücks dem anderen Grundstück gegenüber ergibt, ist ausgeschlossen. Beispiele: Unterlassung der sich aus dem Eigentum ergebenden Rechte der §§ 903 ff. BGB.
aber wenn du da nicht sicher bist würde ich an deiner Stelle einfach mit deinem Berater von der Bank sprechen.