Vielleicht hat jemand von euch hierzu noch den einen oder anderen Tipp für mich:
Ende Dezember 2011 habe ich einen Vertrag für eine PV-Anlage unterschrieben. Da die Anlage nicht mehr in 2011 montiert werden konnte, und somit die Einspeisevergütung 2012 gezahlt wird, wurde vertraglich ein Netto-Rabatt zum Ausgleich vereinbart. Das klappte auch.
Da die Anlage bisher immer noch nicht montiert wurde, und die Einspeisevergütung sowie mein Ertrag zum 09. März 2012 um weitere 30 % absinkt, bat ich um erneuten Ausgleich, also Aktualisierung meines Vertrags von 12/11. Dies wird abgelehnt.
Kundenzufriedenheit sieht irgendwie anders aus und ich plane den Ausstieg - möglichst ohne großen finanziellen Schaden.
1) Ausgleich/Vertragsaktualierung
Kann es sein, dass die Firma rechtlich nicht zur Anpassung verpflichtet ist - sondern nur auf Kulanzbasis?
In deren AGBs steht allerdings, dass bei Lieferung nach vier(!) Monaten ab Vertragsabschluß eingetretene Kostensteigerung
bzw. Kostensenkungen(!) an den Kunden weitergegeben werden. Die Verspätung hat der Kunde zu vertreten.
3) Vorauskasse
Mein Solateur beharrt auffallend eindringlich(!) auf Zahlung einer 100 %igen VK auf das vertraglich vereinbarte Treuhandkonto
und verweigert jeglichen Splitt wie z. B. 60/30/10 % oder 80/20 %. Das gibt mir zu denken ...
Da ich jedoch die Firma nur aus dem Internet und nicht seit Jahren kenne, mich in den Foren und durch das Urteil vom
Landgericht Rottweil im März 2011 (Aktenzeichen 1 S 131/10), schlau machte, werde ich die vertraglich vereinbarte
100 %ige VK auf ein Treuhandkonto nicht leisten.
Im o.g. Urteil bestätigte das Gericht die Kündigung des Kunden, nachdem die Firma seine Zahlungsverweigerung nicht
akzeptierte.
4) Schadensersatz
Die vertraglich vereinbarte Zahlung eines Schadensersatzes von 10 % vom Nettokaufpreis, damit mich die Firma aus dem
Vertrag entlässt, werde ich ebenfalls nicht leisten.
Hierzu suche ich noch ein passendes Urteil.
5) Kennt jemand alternativ einen Anwalt für Photovoltaik-/Solaranlagen in München?
Werde mich auch beim Bundesverband für Solarwirtschaft erkundigen.
Wobei ich beabsichtige, mir Anwaltskosten ersparen zu können.
f a i r p l a y
Verstehe ich nicht.
Weder dass eine Montage in den letzten Wochen oder jetzt nicht erfolgte, noch dass man einen Vertrag unterschreibt, dessen Inhalt man nicht akzeptiert.
Wenn das ein Fernabsatz-Geschäft war, ist sowieso alles widerrufbar. Wurde jedoch im Laden der Firma unterschrieben, gilt der Vertrag, solange nicht sittenwidrig.
Da die mit dem 9.3. längst nicht spruchreif ist, kann man darauf auch noch nicht eingehen.