Betr: Berechnung von Zähler- und Messgebühren durch EON von PV Anlagenbetreiberin und zusätzlich von Gebäudeeigentümer
Liebe Forumteilnehmer / -innen
EON berechnet hier der Anlagenbetreiberin wie auch dem Gebäudeeigentümer Zähler- und Messgebühren für den von EON in 2010 eingebauten Stromzähler. Die zweite Berechnung wird mit der "Ersatzversorgung" begründet, obwohl derlei Verträge nach Gesetz längstens drei Monate andauern. Im besonderen Fall hat der Gebäudeeigentümer sogar keinen Vertrag mit EON geschlossen. Bis heute (nach zweieinhalb Jahren) ist auch keinerlei Bezugstrom angefallen.
Ist diese Doppelberechnung rechtens?
Kann der EON Zähler durch einen eigenen Stromzähler ersetzt werden - hat dies Eon zu akzeptieren?
Eurer geschätzten Antwort entgegensehend Ökostrom0708
Moin,
EONs gibt es viele in D. Du solltest am besten dazusagen, um welche es sich handelt. 😉