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luftgeführter Pelletofen

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(@sdesch)
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Themenstarter
 

Hallo,
die BAFA förder Pelletöfen, je nach Ausführung, Leistung, etc.

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

jedoch

Luftgeführte Pelletöfen sind erst ab 8 kW förderfähig.

Ich finde keine eindeutige Definition, was der Unterschied der beiden Pelletöfen ist.
Kann mir vielleicht hier jemand weiterhelfen?

Gruß


 
Veröffentlicht : 04/09/2008 11:42 a.m.
(@usfarina)
Beiträge: 81
Estimable Member
 

Hallo,

ich verstehe es so, dass grundsätzlich Pelletöfen mit einer Leistung von 5 bis 100 kw gefördert werden. Eine Ausnahme bilden da aber offensichtlich die luftgeführten Pelletöfen, die dann erst ab 8 kw gefördert werden.

Offensichtlich arbeiten die luftgeführten Öfen bei geringerer Leistung weniger effektiv, so dass man sie erst ab 8 kw fördert.
Anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Der unterschied zwischen wasser- und luftgeführter Technik ist ganz einfach. Wassergeführt ist jede Heizung, bei der Wasser durch Heizkörper oder Heizschlangen wie z. B. bei der Fußbodenheizung geführt wird.

Die luftgeführte Heizung bläst einfach die warme Luft vom Ofen in andere Räume. Eine ähnliche Technik kennt man von den Kachelöfen, die mehrere Räume gleichzeitig beheizen.

LG
Farina


 
Veröffentlicht : 17/09/2008 2:29 p.m.
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