Hallo zusammen,
ich stehe vor einem großen Problem. 😯 Bin beim Umbau und Neugestaltung von ehemaligen Produktionsräumen zu Wohnraum. Da der Teil, der zu ner Wohnung werden soll (ca 125 m2) innerhalb eines bestehenden Gebäudes mit angrenzenden beheizten und unbeheizten Räumen liegt, ist eine komplette Außendämmung nicht möglich. Es gibt nur teilweise Außenwände, die gedämmt werden könnten. Mein Plan 8) war, eine komplette Innendämmung mit Ständerwänden, Dämmplatten in Wänden und Decke, Dampfsperre...der ganze Klimbim also... zu bauen. Bestandteil wäre auch eine Lüftungsanlage mit WRG. Nun habe ich ein Planungsbüro mit der Auslegung der Heizung (Fußbodenheizung, Brennwertgerät -Gas inkl. Warmwasser) beauftragt. Die haben alles ausgerechnet, U-Werte, Heizbedarf der einzelnen Räume, Feuchtigkeitsmengen, Taupunkte.... und sagen mir nun, daß eine solche Lüftungsanlage Käse ist, funktioniert energetisch nicht, man muß trotz Wärmetauscher zusätzlich Heizregister einbauen, die die Zuluft auf Raumtemperatur bringt oder man muß die Heizungsanlage größer dimensionieren. 👿
Was könnt ihr dazu sagen? Ich bin der Meinung, daß ich bei Innendämmung unbedingt die Feuchigkeit zumindest aus Bad und Küche rausbringen muß, damit durch die Verlagerung des Taupunktes nach innen mittelfristig keine Feuchtigkeits- und Schimmelschäden entstehen. Oder ich lasse die Innendämmung weg, oder ich lasse die Lüftungsanlage weg, oder wie.
Können bei Innendämmung mit Dampsperre wirklich solche Mengen Feuchtigkeit in die Wände dringen, die Dampfsperre wird ja schon durch die Trockenbauschrauben permanent durchbrochen und können hierbei auch Schäden in der nun kalten Außenwand entstehen?
Und letztens macht eine solche Lüftung mit WRG energetisch Sinn wie ist der Stromverbrauch besonders bei Frost. Stimmt es, daß man die angesaugte Außenluft zumindest bis auf 0 C aufwärmen muß (elektrisch) um Vereisungen im Wärmetauscher zu verhindern denn daß kann bei -20C und ca 150m3/h Luft wohl teuer werden.
Ich freue mich schon auf Antworten von Leuten, die mit sowas schon Erfahrungen gesammelt haben. 🙄
bis dahin
bambam
Hallo
1. Das ist Unsinn, mit der Lüftungsanlage erhöht sich der Wohnkomfort für den Nutzer. Es wird permanent die verbrauchte Luft ausgetauscht und das Gebäude mit Frischluft versorgt, nebenbei bringen wir auch die Feuchtigkeit raus und vermeiden Stockflecken und Schimmelbildung.
2. Ein zusätzliches Heizregister ist nicht zwingend erforderlich! Das ist immer nur eine mögliche Option.
Bei einer guten Lüftungsanlage soll der Wärmerückgewinnungsgrad mindestens bei 90% liegen.
3. Warum soll ich die Heizungsanlage größer dimensinieren?? Verstehe ich nicht - Käse!
4. Frost - bei einem Gerät mit Aluminiumwärmetauscher liegt der Gefrierpunkt bei ca. -7° C, das bedeutet erst unter dieser Aussenlufttemperatur kann der WT einfrieren, dann schaltet das Gerät den Zuluftventilator ab und erhöht die Luftleistung des Abluftventilators - abtauen des WT. Hier habe ich 2 Möglichkeiten - Vorheizregister oder EWT wenn möglich.
5. Bisher wollte kein Kunde seine Lüftungsanlage wieder ausbauen und zurückgeben, aber der Nutzer muss lernen mit dieser Technik zu leben!! 🙂
Herzliche Grüße
Red Spotted
man kann ja den ansaugkanal einmal ums haus und unter frosttiefe verlegen dann hat man mit vereisung kein problem mehr . warum eine größere heizung verstehe ich auch nicht? die zuströmende luft wird ja sofort wieder über die fußbodenheizung nachgeheizt. auserdem mit einer wrg ist die luft die kommt nicht so kalt das man frieren müsste
?
Eine gute Lüftungsanlage schafft heute bis 99%, siehe hier.
Haben die Alternativen gerechnet ?
Du hättest vielleicht erst einmal von einer BAFA Vor-Ort-Beratung Gebrauch machen sollen.
Ich weis ja nicht ob es von der Fassade her möglich ist, aber man kann auch die Außenwände von außen dämmen und die Innenwände soweit möglich von der Außenseite. (Falls hier die Räumlichkeit weiter ungeheizt bleiben soll)
Die Kältebrücke könnte man ggf. architektonisch "verschleppen".
Irgendwie kommt mir das nicht sonderlich kompetent herüber,...sorry.
lg parcus
die kontrollierte Wohnungslüftung mit WRG ist auf jeden Fall richtig und sinnvoll, die Bedenken der planenden Ingenieure sind Humbug!
Die haben so was offenbar noch nie gemacht, anders ist das nicht zu erklären!
DieWärmeverluste sind auf jeden Fall kleiner als bei Fensterlüftung weil ja die notwendige Luft vorgewärmt wird und nicht kalt wie bei der Fensterlüftung eingebracht wird 💡 . Die Größe der Heizung wird also eher kleiner als größer!
Eine zusätzliche Vorwärmung zur Entfrostung der Anlage ist völlig überflüssig. Bei der normalen Wärmetauschertechnik kommt das fast nie vor und wenn dann sorgt eine automatische Schaltung dafür, daß für eine kurze Zeit nur abgesogen wird und so die Abluft das enteisen besorgt. Nur bei den "99%"-Wärmetauschern ist die Gefahr sehr groß, die brauchen dann Strom zum enteisen (und die Wärme geht dann mit der Fortluft auch gleich wieder raus also verloren) und auch viel stärkere Ventilatoren, um die Luft durch die engen und langen Luftkanäle zu pressen..... das macht die Technik eigentlich undiskutabel, der Standard-Wärmetauscher ist also eher besser! - weniger ist in der Praxis schon mal mehr!
Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an!
http://www.eco-casa.de/index.php?page=wohnungslueftung
Gruß
Arno Kuschow
Hallo an alle
ich danke Euch für die Antworten, das alles deckt sich mit dem, was ich bisher überall gelesen und gehört habe 😀 😀
Ich schmeiße meine Planer raus 👿 . wen die so einen Käse erzählen und dafür noch haufenweise Kohle haben wollen.
Hallo Arno,
hast du Testlinks von Prüfinstituten ?
das macht die Technik eigentlich undiskutabel, der Standard-Wärmetauscher ist also eher besser!
lg parcus
Hallo Arno,
hast du Testlinks von Prüfinstituten ?
das macht die Technik eigentlich undiskutabel, der Standard-Wärmetauscher ist also eher besser!lg parcus
nein, keine Testlinks,
"nur" persönliche Erfahrungen und "Life-Berichte" von Bauherren aus nicht funktionierenden Häusern, zum Teil zusammen mit Gerichtssachverständigen .... Details und Namen nenn ich hier aber nicht weil weder der Forumsbetreiber noch ich Abmahnungen brauchen 👿
Gruß
Arno Kuschow
Hallo Arno,
okay, aber auch Gerichtssachverständige müssen mit Fakten untermauern.
Die Gutachten würden sich ohnehin immer auf einem bestimmten Fall beziehen und wären so auch noch lange keine allgemeine Grundlage, da die Bedingungen schon zwischen zwei Gutachten abweichen können.
Mal von der Intention der verschiedenen Parteien ganz abgesehen.
Aber trotzdem Danke für Deine Einschätzung.
LG Parcus