Ich habe in den Nachrichten gehört, dass man bestimmte Kosten Rückwirkend vom Gasanbieter einfordern kann, was mit der Jahrespreisgestaltung zu tun hat. Das Urteil hat das Bundesverfassungsgericht gefällt, allerdings habe ich nicht mitbekommen, um welche „bestimmte“ Kosten es sich hierbei dreht, bzw. wie man das in die Wege leitet. Hat hier vielleicht auch jemand davon gehört und genauer mitbekommen, worum es dabei ging? Herzlichen Dank
sagt Bauer Joseph
Hallo
Also etwas in dieser Art habe ich auch gehört, allerdings habe auch ich es nicht komplett verstanden. Ich meine aber es war der Bundesgerichtshof ( BGH) der das Urteil zugunsten einiger Stromkunden gefällt hat. Diese können, sofern im Endkundenvertrag formell die Abhängigkeit zwischen Gas- und Ölpreis verankert ist, eine Rückforderung bis ende des Jahres geltend machen.
Ich würde allerdings anraten, einmal bei der Verbraucherzentrale nachzufragen, diese müsste von diesem Urteil wissen und sie können dann sicher auch genauere Hilfestellungen und Ratschläge erteilen.
Gruß dieJordts