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Gastherme – was muss ich wissen ?

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(@rosimayer)
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Hallo.
Ich beabsichtige umzuziehen und ein Objekt das mir sehr gut gefällt hat für Heizung und Warmwasser eine Gastherme, ebenso wird in der Küche mit Gas gekocht. Nun ist es allerdings so, dass ich mich damit überhaupt nicht auskenne, da ich bisher immer Fernwärme hatte und das Wasser über einen Boiler oder halt die Fernwärme erhitzt wurde und auch das Kochen mit Gas wird für mich neu sein. Was muss ich beachten, wenn ich dieses Objekt ziehen sollte in Bezug auf Sicherheit , Wartung und das effektivste Heizverhalten?
Vielen Dank Rosi


 
Veröffentlicht : 25/05/2010 9:14 a.m.
(@schnippel)
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Hallo Rosi,
Sollten Sie sich zum Umzug entscheiden, sollten Sie auf jeden Fall rechtzeitig bei Ihrem derzeitigen Anbieter den bestehenden Stromanschluss kündigen, damit Sie nicht doppelt belastet werden. Wenn Ihr Stromanbieter Sie auch mit Gas beliefern kann, müssten Sie einfach die Konditionen ändern.
Die heutigen Gasthermen sind um einiges sicherer als in der Vergangenheit. So ist zum Beispiel eine Zündsicherung in der Therme eingebaut, die den Gasfluss sofort sperrt, sobald die Zündflamme erlischt. Eine jährliche Wartung der gesamten Anlage incl Heizung sollte durch einen Fachmann erfolgen, der bei Bedarf die verbrauchten oder defekten Teile fachgerecht austauscht.
Ganz wichtig ist auch, dass Sie die Hauptabsperreinrichtung- das ist die Eintrittsstelle des Gases ins Haus – nicht zustellen. Sie muss im Notfall immer und sofort erreichbar sein. Sämtliche Gasleitungen im und am Haus dürfen nicht belastet werden und ganz wichtig ist auch, dass der Schlauch, der das Gas zum Herd leitet, nicht geknickt wird und nicht direkt am Herd bzw Ofen anliegt. Die Hitze könnte ihn beschädigen. Da beim Kochen eine offene Flamme genutzt wird sollte auch auf ausreichende Luftzufuhr geachtet werden.
Am Heizverhalten selber ist nichts anders zu machen, als bisher auch.
Und beim Kochen bedenken Sie bitte, das Gas schneller kocht als Strom, sich also die Gaszeiten der Speisen ein wenig verändern können.
Lg Schnippel


 
Veröffentlicht : 29/05/2010 2:15 p.m.
(@synje)
Beiträge: 12
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Hallo.
Meine beste Freundin erzählte mir gerade, dass bei ihren Eltern im Mehrfamilien Haus der Besitzer nun auf den Dreh gekommen ist, auf Gas umzustellen. Es handelt sich um insgesamt 3 Partein, die in dem Haus leben. Die Eltern wohnen neben dem Hauseigentümer im EG, die erste Etage wird von einer Familie mit kleinen Kindern bewohnt. Die Eltern meiner Freundin und auch die Familie im Haus haben gemischte Gefühle, wenn sie an die Neuerungen denken, und ich kann das sehr gut verstehen. Gerade Gas ist ja nun nicht eine ganz ungefährliche Sache. Wie schaut es mit der Sicherheit solcher Anlagen aus, welche Gefahren gibt es und wie erkennt man Störungen. Gibt es eine Art Sicherheitsschulung oder so etwas in der Art. Und vor allem , kann der Eigentümer diese Veränderung auch ohne die Zustimmung der Bewohner tätigen?


 
Veröffentlicht : 03/06/2010 11:07 a.m.
(@schnippel)
Beiträge: 13
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Hallo
Also die modernen Gasanlagen haben einen sehr hohen Sicherheitsstand, zudem sollten sie jährlich durch einen Fachmann gewartet werden, dies gilt nicht nur für die Anlage selber, sondern auch für die Leitungen und Anschlüssen. Moderne Gasthermen haben ein Sicherheitsventil, welches die Gaszufuhr im Falle einer Störung sofort unterbricht und kein Gas mehr austreten kann. Die Umrüstung auf Gas ist keine ganz kostengünstige Angelegenheit, von daher sollte schon sehr genau überlegt werden. Dennoch kann ich ihre Sorgen auch sehr gut verstehen und würde Ihnen raten mit dem Besitzer genau über diese Befürchtungen zu sprechen.
Sollte es trotz aller Kontrollen zu einer Störung kommen, so ist der Gasgeruch sehr schnell zu merken, dann gelten die bekannten Sicherheitsmaßnamen:
Ruhe bewahren, kein offenes Feuer und ALLE elektrischen Geräte ausschalten Fenster öffnen, den Haupthahn schließen , die anderen Bewohner warnen und das Haus verlassen. Von außerhalb dann den Bereitschaftsdienst des Versorgers umgehend informieren. Bei einer dichten Wohngegend, sollte aus Sicherheitsgründen auch in den direkt angrenzenden Nachbarhäusern bescheid gegeben werden
Ich wünschen Ihnen viel Erfolg
Schnippel


 
Veröffentlicht : 04/06/2010 5:54 p.m.
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