Der Heizwärmebedarf ist wie folgt angegegben
Jahresheizwärmebedarf liegt bei Qh 9423 kWh/a
Trinwasserwärmebedarf ist mit Qw 2263 angegeben
Jahresheizwärmebedarf Q"h : 52,06 kWh/m²a
spezifischer Transmissonswärmeverlust H´t:der Gebäudehülle 0.254 W/m²K
Moin,
die von Dir zitierten Angaben hast Du sicherlich aus dem Wärmeschutznachweis -landläufig E-Ausweis- entnommen.
Wenn ich interpretiere, dass Du aus den Zahlen das weitere Planungsvorgehen (Dimensionierung der Leistung des WE =WärmeErzeugers)ablesen möchtest, dann helfen diese Werte leider nicht weiter.
Die Zahlen aus dem E-Ausweis dienen ausschließlich dazu, eine Vergleichbarkeit und energetische Einstufung eines Gebäudes zu ermöglichen. Es handelt sich hier um Baurecht.
Für die technische Seite benötigt man als nächsten Schritt eine HL-Berechnung (=HeizLast-B.) nach EN 12831. Das Ergebnis dieser B. sagt aus, wieviel kW der WE bei "Normaußentemperatur" (in Deiner Wohn-Gegend) leisten muss, um die gewünschten Raumtemperaturen zu erreichen.
PS: Die HL-Berechnung ist eine sehr wichtige Entscheidungsgrundlage. Es ist empfehlenswert, diese VOR Auswahl eines jeglichen WEs vorliegen zu haben.
Ausflüchte wie ..."haben wir immer schon geschätzt"... oder ..."nehmen wir lieber mit xyz % Zuschlag (z.B. für WW-Bereitung), dann sind wir auf der sichern Seite"... sind absolute KO-Kriterien für einen Heizungsbauer/Installateur.
In DEM Fall lieber sofort einen neuen (qualifizierten) HB suchen... ❗
Optimal wäre es, wenn solche Planungsgrundlagen von einem unabhängigen Planungsbüro für Haustechnik erledigt werden. Diese haben i.A. kein Interesse, bestimmte Produkte zu promoten und sollten so eine recht neutrale Aussage liefern.
Hi,
Danke für die Antwort.
Mir ging es eigentlich nur mal um eine grundsätzliche Einstufung, ob die angegebnen Werte den heutigen Standard für Neubauten erfüllen.
Gruß