Den Energiepass gibt es in zwei Varianten. Jeodoch ist vielen unklar, welcher Pass wann benötigt wird. Hierzu möchte ich einige Infos posten:
Beim Verbrauchsausweis erfolgt eine vereinfachte Datenaufnahme. Hierbei muss man die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre für Heizung und zentraler Warmwasserbereitung lückenlos vorlegen, z.B. aus früheren Abrechnungen; bei Nichtwohngebäuden auch der Gesamtstromverbrauch. Einzelne Bauteile, wie Dachgauben oder beheizte Kellerräume, dürfen bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden. Dieser Energiepass kann sowohl für Wohngebäude wie für Nichtwohngebäude erstellt werden und ist 10 Jahre gültig.
Aussagekräftiger ist der bedarfsorientierte Energiepass. Bei einer ausführlichen Datenaufnahme werden vorhandene Informationen zur Gebäudesubstanz, wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) genutzt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Im Mittelpunkt steht die Einschätzung der Qualität des Wärmeschutzes von Fenstern, Wänden und Dach sowie die Beurteilung der Qualität der Heizungsanlage“, erläutert Bauexperte Mike Verhoeven. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere im Zusammenhang mit einer geplanten Gebäudesanierung. Auch dieser Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit.
Weitere Informationen zu beiden Varianten findet man unter http://www.dekra.de/energieausweis
Ab wann wird der verbrauchsausweis gekippt? Mitte 2009, oder?
Der Verbrauchsausweis ist ab 1.10.2008 (!!!) für Bestandsgebäude NICHT mehr möglich, die vor 1977 gebaut wurden UND weniger als 5 WE haben.
Für alle anderen Gebäude kann unbefristet der Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Auch für o.g. Gebäude gibt es eine Ausnahme: Wurde das Gebäude nach 1977 energetisch saniert, ist auch weiterhin ein Verbrauchsausweis möglich.
Hallo,
bedeutet das, dass alle Häuser, die eben nach 1977 gebaut wurden, auch mit dem Verbrauchsausweis auskommen und keinen Energiepass beantragen müssen für den Fall, dass sie vermietet bzw. verkauft werden sollen? Dann würde es sich ja anbieten, doch beizeiten den Verbrauchsausweis erstellen zu lassen, denn man weiß ja nie, wie es weitergeht in den nächsten Jahren. Wenn der dann eine Gültigkeit von 10 Jahren hat, dann ist man doch erst mal auf einem einfacheren Weg daran gekommen, oder verstehe ich das falsch?
LG
Ralle
das kann man schon so sehen.