Hallo,
2007 habe ich mir eine eine neue Eigentumswohnung in einem 8 Parteienhaus gekauft. Fertiggestellt wurde das Haus ebenfalls 2007, also neu und eingezogen bin ich auch 2007. Da ich bald umziehen muss, beachsichtige ich, die Wohngung zu vermieten. Ich habe daraufhin den Bauherrn (Verwalter) gebeten, mir einen Energieausweis auszustellen, den ich beim Einzug gar nicht bekommen hatte?! Daraufhin hat er mir den Ausweis mit Kosten von €45 in Rechnung gestellt, die ich aber nicht bezahlen wollte. Ich verlangte einen rechtliche Begründung, die er mir innerhalb eines knappen Jahres nicht vorlegen konnte. Jetzt hat er diese Kosten auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt.
Darf er das? Darf er überhaupt Kosten dafür veranschlagen? Welcher rechtlichen Grundlage bedarf es?
Danke
Die Yvonnne
Hallo Yvonne,
deine Wohnung ist eine Eigentumswohnung und als Wohnungseigentümerin ist es deine Sache, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Schließlich willst du auch die Wohnung vermieten und daraus Mieteinnahmen erzielen. Das ist einfach so. Warum sollten die anderen Wohnungseigentümer, die ihre Eigentumswohnungen selbst bewohnen und daher keinen Energieausweisung benötigen, die Kosten für deinen mittragen?
In einer Eigentümergemeinschaft zahlt ja immer entweder ein Eigentümer oder alle müssen sich die Kosten teilen. Der Verwalter bezahlt den Energieausweis ja nicht, er nimmt das Geld aus den allgemeinen Rücklagen, die allen Eigentümern gemeinsam gehören. Daher ist es also richtig wenn der Wohnung Energieausweis vom Eigentümer bezahlt werden muss.
Dass es bei deinem Einzug noch keinen Energieausweis gab, liegt daran, dass er 2007 noch nicht vorgeschrieben war.
Lieber Gruß
Diana
Hallo Yvonne,
da muss ich Diana recht geben. Als Wohnungseigentümerin bist du selbst verantwortlich dafür, dass der Energieausweis für deine Wohnung erstellt wird. Es ist ja nett von deinem Verwalter, dass er dir das abgenommen hat.
Anders verhält es sich allerdings, wenn es sich nicht um einen Wohnung Energieausweis handelt, sondern wenn er für das ganze Gebäude ausgestellt wird. Energieausweise werden ja meistens für ein Gebäude ausgestellt und nicht nur für einen Teil des Gebäudes. Hat er also generall mal einen Energieausweis für das Haus ausstellen lassen, der dann ja letztendlich allen zur Verfügung steht, und jeder kann ja mal in eine Situation kommen, in der er ihn benötigt, dann würde ich schon sagen, dass er aus den allgemeinen Gebäudekosten, zum Beispiel zusammen mit den laufenden Nebenkosten, bezahlt werden muss. Das heißt also, dass die Kosten dafür dann nicht ausschließlich auf deine Nebenkosten umgelegt werden, sondern auf die Summe und durch alle 8 Miteigentümer geteilt werden müssten.
Gruß
Gustel
Energieausweise werden ja meistens für ein Gebäude ausgestellt und nicht nur für einen Teil des Gebäudes.
genauso, es gibt gar keinen für deine Wohung
...es gibt ihn nicht für Deine Wohnung allein sondern für das gesamte Haus.
Wenn es ein Verbauchsausweis ist, hat der maximal 40 bis 80€ gekostet, das macht bei 8 Eigentümern 5 bis 20€ je Eigentümer.
Der Verwalter hat den natürlich nicht umsonst machen lassen, 2007 gab es noch keine Verpflichtung zum Energieausweis.
Es ist üblich das über die Nebenkosten abzurechnen. Der Preis wäre höchstens zu hinterfragen.
Gruß
Ekki