Ist es nach geltender Norm möglich auch ein Nichtwohngebäude mit einem Bedarfsausweis für Wohngebäude zu errechnen oder muß man nach DIN 18 5 99 die Berechnung durchführen? Und wenn das geht, wo kann man dieses in der EnEV finden.
Bester Dank im Vorraus
Hallo Stosch,
ich habe mir mal die EnEV angesehen. In § 4 sind dort auch Nichtwohngebäude beschrieben, sofern sie neu errichtet werden. Für Änderungen an Nichtwohngebäuden sind die Regelungen in den nachfolgenden Paragraphen enthalten. Du kannst dir die EnEV im Internet ansehen, wenn du einfach bei Google das Stichwort EnEV eingibst. Dort sind auch die Anlagen zur EnEV enthalten, die näheres zu den einzelnen Werten erklären.
So wie es da beschrieben ist, werden sie wohl genauso behandelt, wie Wohngebäude. Aber meist kommen die Ausführungsvorschriften zu Gesetzen auch erst kurz vor Inkrafttreten oder manchmal sogar später. Denn erst dann fallen die Probleme auf, die in der Praxis entstehen.
LG
Powermax
Ganz klar gilt:
der Bedarfausweis für NWG ist nach DIN 18599 auszustellen.
Das ist natürlich ein übler Aufwand.
Sollten irgendwie Verbrauchsdaten existieren, würde ich lieber den verbrauchsausweis empfehlen.