Hallo zusammen,
habe eine Frage zum Thema Aushang in öffentlichen Gebäuden, Nichtwohnebäude.
Nach ENEV (§2, 15) ist Bezugsgröße die NGF. Der Eigentümer liefert mir eine Liste mit NGF und "beheizter Grundfläche"
Dem Sinn nach wäre die beheizte Fläche richtig, die ist aber ca. 25% kleiner als NGF, der Wert geht damit natürlich hoch.
Wie ist das gemeint?
Gruß, Ekki
Hallo,
hab es selber gefunden:
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5. Für sämtliche in Zusammenhang mit der Bildung von Kennwerten, aber auch zur Abgrenzung
benutzten Flächen in der Verordnung hat dies zur Folge, dass ausschließlich diejenigen Flächenanteile
zu zählen sind, die nach Maßgabe von § 2 Nrn. 4 und 5 thermisch konditioniert
werden. Für Nichtwohngebäude ist demnach in § 18 i. V. m. § 9 Absatz 2 und Anlage 2 sowie
in § 19 Abs. 2 EnEV 2007 der Begriff „Nettogrundfläche“ zu verstehen als „Nettogrundfläche
des thermisch konditionierten Teils“ eines Gebäudes.
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in den Auslegungsfragen des DIBT zur ENEV.
Gruß
Ekki
Hallo Ecki,
ehrlich gesagt habe ich nicht so recht verstanden, worauf du hinaus wolltest. Hast du den Auftrag, für ein Rathaus einen Energieausweis erstellen zu lassen? Es klang irgendwie so.
Klar, wenn im Rahmen von PPP Behördengebäude vermietet bzw. angemietet werden, müsste ja auch ein Ausweis erstellt werden, sobald die Nichtwohngebäude dazu verpflichtet sind.
Aber was ist der thermisch konditionierte Teil eines Gebäudes? Die beheizten Räume? Zählen dann Flurflächen, die es in solchen Gebäuden ja oft in großen Flächen gibt, nicht dazu? Oder nur dann, wenn sie speziell beheizt werden? Ist das die richtige Bezugsgröße?
Ich kenne ein solches Gebäude, in dem ein Riesenfoyer entstanden ist, weil der gesamte Lichthof geöffnet wurde und über der 7. Etage mit einem Glasdach versehen ist. Im Erdgeschoss befinden sich große Heizkörper, da geht mit Sicherheit eine Menge Energie verloren.
Gruß
Ollibär
Hallo Olli,
es geht um Schulen bzw. Kindergärten die den Ausweis ab 1. Juli öffentlich aushängen müssen (ab 1.000m2 NF). Alles auf der Basis von Verbrauchsausweisen.
Zuerst gab es Listen mit der Bruttogrundfläche BGF, die kann man mit bestimmten Faktoren in NGF umrechnen, für manche Objekte gibt es auch die NGF, und dann tauchten plötzlich Listen der beheizten Flächen auf.
Daher die Frage, und in der ENEV steht eben nur NGF. In den Auslegungen des DIBT habe ich es dann gefunden, es geht nur um die "thermisch konditionierten" Flächen.
Flurflächen, Treppenhäuser die zwar nicht beheizt aber im thermischen Raumverbund stehen zählen dazu.
Viele Schulen haben aber nicht beheizte große Flächen im Keller , die sind nicht beheizt, zählen aber zur NGF.
In Deinem Beispiel ist das Foyer auch beheizte Fläche, und das Ergebnis wird ziemlich mies sein da sich der hohe Verbrauch für 7 Etagen nur einmal auf die Grundfläche im EG bezieht.
Gruß
Ekki
Die Bilanzierung erfolgt gemäß DIN 18599
Berechnungen nach der DIN V 18599 erlauben die Beurteilung aller Energiemengen, die zur bestimmungsmäßigen Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung von Gebäuden notwendig sind. Dabei berücksichtigt die Norm auch die gegenseitige Beeinflussung von Energieströmen aus Gebäude und Anlagentechnik.
Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Nichtwohngebäude sind berechtigt:
Hochschul- und Fachhochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Versorgungstechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik.
Danke für die Antwort, aber die Frage passt nicht dazu...
Gruß, Ekki
Der zugelassene Personenkreis sollte die DIN 277 eigentlich kennen,...