Der Definition nach ist unter „Kraftwärmekopplung“ (KWK, Kraft-Wärme-Kopplung) der Vorgang zu verstehen, bei dem Kraft (Strom) und Wärme gleichzeitig (gekoppelt) produziert werden. Die Anlagen, durch die dieses realisiert wird, werden dann auch „KWK–Anlagen“ genannt.
Nach dem KWK Prinzip arbeiten die modernen Heizkraftwerke, die durch Verbrennen von Kohle, Öl oder Gas (fossile Brennstoffe) nicht nur Strom, sondern auch Fernwärme erzeugen.
Nach dem KWK Prinzip arbeiten auch die lokalen Anlagen „Blockheizkraftwerke“ (BHKW). Ein BHKW erzeugt Wärme durch Verbrennen von verschiedenen Brennstoffen, wodurch neben dem Erzeugen von Wärme und Warmwasser auch ein Generator angetrieben wird, der wiederum Strom produziert. Über „Blockheizkraftwerke“ werden Einzelgebäuden mit Strom und Heizung versorgt, vor allem Krankenhäuser und Altersheime, die eine 100%ige Stromversorgung benötigen, aber auch Berghütten, abgelegene Häuser und private Mehrfamilienhäuser.
Die modernsten KWK Anlagen sind die so genannten „Brennstoffzellen“, bei denen die Wärme durch chemische Prozesse erzeugt wird, nach dem Prinzip des galvanischen Elements.
Durch die Kraftwärmekopplung werden Wärme und Strom effizienter erzeugt, Brennstoffe gespart, CO2 Ausstoß gemindert, die Umwelt geschont.
Deswegen werden die KWK Anlagen durch das „KWK Gesetz gefördert“, das seit dem 1. April 2002 in Kraft ist. Die Netzbetreiber werden durch Zahlungen von Zuschlägen motiviert, KWK Anlagen zu bauen, zu modernisieren und einzusetzen.