FlexStrom DeutschlandsBest Haushalt Region Stromtarif

Beim DeutschlandsBest Haushalt Region Stromtarif von FlexStrom kann sich der Verbraucher sein Versorgungspaket selbst schnüren. Das bedeutet, dass er bereits im Voraus festlegen kann, wie viel Strom er während der Vertragslaufzeit voraussichtlich verbrauchen wird. Daraus ergibt sich dann die Höhe der Zahlung, womit die Flexibilität für den Verbraucher hier noch nicht ihr Ende gefunden hat. Der Verbraucher kann nämlich auch festlegen, wie er für seinen Strom bezahlen möchte. Die bevorzugte Zahlweise bei der FlexStrom AG ist das Prepaid-Verfahren. Das bedeutet, dass der Verbraucher seinen voraussichtlichen Betrag per Vorkasse an den Energielieferanten zahlt. Dies kann er beim FlexStrom DeutschlandsBest Haushalt Region Stromtarif entweder vierteljährlich im Voraus oder für ein ganzes Jahr im Voraus tun. Daraus ergibt sich für den Kunden ein hohes Maß an Kostenkontrolle. Zudem gibt es von FlexStrom immer eine Preisgarantie von drei Monaten. Bei der Wahl der Zahlweise (vierteljährlich oder jährlich) ist der Verbraucher allerdings besser damit beraten, wenn er eine Vorauskasse von zwölf Monaten leistet. In diesem Fall ist sowohl die Grundgebühr als auch der Arbeitspreis pro Kilowattstunde günstiger.

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Die Preise für den DeutschlandsBest Haushalt Region Stromtarif richten sich nach der Region, in der der Verbraucher heimisch ist. In der Region 6 würde die Grundgebühr für den DeutschlandsBest Haushalt Stromtarif, mit jährlicher Zahlung in Vorkasse, 9,00 Euro betragen. Der Arbeitspreis bei diesem Paket beläuft sich auf 18,8 Cent je Kilowattstunde. Dieser Tarif ist zudem noch mit Vergünstigungen für den Verbraucher verbunden. So bekommt der Kunde in seiner ersten Jahresabrechnung (vorausgesetzt es handelt sich um einen Neukunden) einen Bonus in Höhe von bis zu 140 Euro auf seine Abschlussrechnung gut geschrieben. Des Weiteren bekommt der Neukunde am Ende des ersten Vertragsjahres (abhängig von der tatsächlichen Höhe des Jahresverbrauchs) bis zu 350 Frei-Kilowattstunden geschenkt. Diese werden bei der Jahresabrechnung verrechnet.

Verbraucher, die vierteljährlich bezahlen möchten, zahlen nicht nur mehr, sie müssen auch eine Sonderabgabe (Kaution) in Höhe von 50 Euro hinterlegen.

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