Energiesparhäuser

Neben dem Begriff Energiesparhaus existieren unter anderem die Namen : Niedrigenergiehaus, 3-Liter-Haus, Passivhaus, Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus. Die unterschiedlichen Arten der Energiesparhäuser unterscheiden sich dabei durch ihren Energiestandard. Die Errichtung von Energiesparhäusern wird zum Beispiel von der Kreditanstalt Wiederaufbau – KfW – gefördert, und zwar im Rahmen des „KfW-Programms zur CO2-Minderung“.

Die Fördermaßnahme fällt dabei unter das Förderprogramm Ökologisch-Bauen. Die Förderung besteht dabei aus der Gewährung von besonders zinsgünstigen Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – an einen Bauherrn, der sich für den Bau eines Energiesparhauses entschieden hat.

Der Darlehenshöchstbetrag der vergeben wird liegt bei 50000 Euro je Wohneinheit. Zum 01.01.2006 wurde der Darlehenshöchstbetrag erhöht, zuvor lag dieser bei lediglich 30000 Euro je Wohneinheit. Bauherren beantragen diese Förderung in der Regel wegen dem sehr günstigen Zinssatz der dieser Förderung zugrunde liegt. Darüber hinaus werden fünf tilgungsfreie Anfangsjahre gewährt, und die Kreditlaufzeit kann für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren gewählt werden.

Bauherren entscheiden sich heute nicht nur wegen den günstigen Darlehen für die Errichtung eines Energiesparhauses, sondern vor allem weil diese über einen deutlich verbesserten Energiestandard verfügen wie konventionell gebaute Häuser. Der neue Energiestandard bewirkt dass die Betriebskosten bei Energiesparhäusern deutlich niedriger liegen wie bei Häusern die nach der Energiesparverordnung nach dem Mindeststandard gebaut worden sind. Ein anderer Vorteil besteht darin dass Energiesparhäuser nach dem Energiestandard den CO2-Ausstoß bis auf ein Minimum reduzieren. Insgesamt gesehen sind diese Charakteristiken ein Grund dafür dass der Wiederverkaufswert des Hauses steigt.

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