Die Energieberatung ist eine Dienstleistung die vermehrt seit den letzten Jahren in Anspruch genommen wird, vor allem in den Bereichen der technischen Geräte und Immobilien. Eine Energieberatung wird von den so genannten Energieberatern durchgeführt, wobei es die Berufsbezeichnung Energieberater im Allgemeinen nicht gibt. Der Beruf des Energieberaters ist nicht geschützt, und ist somit auch nicht als Ausbildungsberuf zugelassen.
Die Energieberatung wird somit von Fachleuten ausgeführt die Immobilien oder technische Geräte im Hinblick auf den Energieverbrauch begutachten, und im Rahmen einer Energieberatung auf eventuell notwendige Maßnahmen und Neuerungen hinweisen, die zu einem geringeren Energieverbrauch führen können.
Wer sich als Energieberater bezeichnen möchte muss dafür eine Weiterbildungsmaßnahme absolvieren die meist von Ingenieurkammern, Architektenkammern, Handwerkskammern, Hochschulen oder Industrie- und Handelskammern angeboten wird. Im Anschluss an die Weiterbildungsmaßnahmen steht die Ablegung einer Prüfung, die staatlich anerkannt ist und somit zu Beratungsdienstleistungen berechtigt.
Derzeit lassen sich vor allem Ingenieure aller Fachrichtungen, Architekten, Bautechniker, staatlich geprüfte Heizungs-, Lüftungs- oder Klimatechniker oder Meister für das Bauwesen – Hochbau – zu einem Energieberater ausbilden, und nutzen die Weiterbildungsmaßnahmen.