Dampfsperre

Dampfsperren sind wasserdampfundurchlässige Schichten, die an der Innenseite einer raumseitigen Wärme- bzw. einer Innendämmung angebracht werden. Eine Dampfsperre wird dazu verwendet um eine Durchfeuchtung der Dämmschicht zu verhindern. Die Feuchteschutztechnischen Bemessungswerte einzelner Baustoffe sind in der DIN 4108-4 definiert. Der Richtwert der Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ ergibt sich danach aus der Schichtdicke des betrachteten Baustoffs ( in m definiert ), multipliziert mit dem so genannten sd-Wert ( wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke oder Sperrwert ) der betrachteten Bauteilschicht.

Das daraus resultierende Ergebnis kennzeichnet schließlich die Diffusionsoffenheit, bzw. die Diffusionsdichtheit einer Bauteilschicht. Bauteilschichten mit einem sd-Wert < 0,5 m sind somit diffusionsoffene Schichten, und Bauteilschichten mit einem sd-Wert größer als 0,5 Meter, und kleiner als 1500 Meter werden als diffusionshemmende Schichten bezeichnet. Beide Kategorien gehören somit zu den Dampfbremsen. Bauteilschichten mit einem sd-Wert > 1500 Meter sind diffusionsdichte Schichten, und gehören somit zu den Dampfsperren.

Dampfsperren werden grundsätzlich an der so genannten „warmen“ Innenseite der Dämmung aufgebracht, und müssen immer luftdicht ausgeführt werden. Eine nicht sachgemäß angebrachte Dampfsperre kann zur Folge haben dass zum Beispiel Tauwasser in die Dämmebene eindringt, und damit die Dampfsperre nutzlos macht. Selbst kleine undichte Stellen wie zum Beispiel Kabeldurchlässe oder Steckdosen können diesen Effekt erzielen. Die Dichtheit einer Dampfsperre kann heute sehr einfach mit dem so genannten Blower-Door-Test – Differenzdruck-Messverfahren – nachgewiesen werden.

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