Stromio basic Stromtarif

Die Stromio GmbH mit Sitz im westfälischen Münster ist ein Energieversorger, der erst seit dem Jahr 2009 bundesweit die Haushalte mit Strom beliefert. Ziel des Unternehmens ist es, im Laufe der Zeit zu den führenden Energieversorgern in Deutschland zu gehören. Erreichen will man dies, indem man Energie zum „Discountpreis“ anbietet. Zudem möchte man sich durch unkomplizierte Online-Abwicklung und mit kundennahen Service von der Konkurrenz unterscheiden.

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Die Stromio GmbH bietet unterschiedliche Tarifmodelle an. Einer der Tarife ist der Stromio basic Stromtarif. Mit diesem Stromtarif bekommen die Kunden einen Energiemix aus unterschiedlichen Bezugsquellen nach Hause geliefert. Der Mix setzt sich aus 56,9 % fossilen Energieträgern, 23,1 % Atomenergie und 20 % regenerativen Energiequellen zusammen.

Beim Tarif Stromio basic wird eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr vorausgesetzt. Eine Vertragsverlängerung gilt jeweils für ein weiteres Jahr. Der Vertrag mit Stromio kann jeweils sechs Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Die Preise für den Tarif Stromio basic setzen sich aus der monatlichen Grundgebühr und dem Verbrauchspreis zusammen. Die Abschläge müssen monatlich ohne Vorkasse gezahlt werden. Die Grundgebühr pro Monat beträgt 16,52 Euro, was im Jahr 198,26 Euro entspricht, und der Verbrauchspreis wird mit 18,17 Cent je Kilowattstunde veranschlagt. Alle Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, Gebühren und Abgaben sowie sonstiger Kosten (zum Beispiel Kosten für technische Wartungsarbeiten).
Das Unternehmen gewährt seinen Kunden bei Vertragsabschluss eine sechsmonatige Preisgarantie. Als zusätzliche Vergünstigungen hat der Energieversorger noch diverse Bonusaktionen für seine Neukunden im Petto. Zunächst einmal gibt es einen Neukundenbonus in Höhe von 115 Euro und dann kann sich der neue Kunde von Stromio auch noch über 610 Frei-Kilowattstunden freuen. Das wären bei einem Verbrauchspreis von 18,17 Cent je kWh umgerechnet noch einmal ca. 110 Euro. Diese Bonuszahlungen werden dem Verbraucher in seiner ersten Jahresabrechnung gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt allerdings verbrauchsabhängig und nur dann, wenn der Vertrag nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wurde.

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