Wie viel sparen Energiesparhäuser?

energiesparhaus_© fotomek - Fotolia.comFür ein Energiesparhaus entscheiden sich Eigenheimbauer, wenn sie beim späteren Wohnen so wenig Energie wie möglich verbrauchen wollen. Heutzutage wird das durch zwei Maßnahmen erreicht, einmal mit einer modernen zeitgemäßen Wärmedämmung des Hauses und zum anderen durch den Einbau einer Heizung, welche als Energielieferanten die Sonne nutzt.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Energiesparordnung (ENEV) vom 1. Oktober 2009 regelt die gesetzlichen Vorgaben für die Deklarierung eines Energiesparhauses. Heute schreibt der Gesetzgeber vor, energieeffiziente Häuser zu bauen. Das liegt einfach darin begründet, dass zunehmend nachhaltig gebaut werden soll, um steigende Preise für Gas und Öl abzufangen. Dank verbesserter Dämmstoffe und Heizungstechniken ist das Umweltbewusstsein um ein Vielfaches besser geworden. Die Energiesparverordnung legt fest, dass zum herkömmlichen Bau 30 Prozent an Energie für Warmwasseraufbereitung und Heizung gespart werden müssen. So wurden Niedrigenergiehäuser sehr schnell zum Baustandard der Neuzeit. Die gesetzlichen Regelungen wurden 2012 noch einmal verschärft. Seitdem sind zusätzlich Einsparungen von 30 Prozent im Energie- und Klimaprogramm (IEKP) festgelegt. Damit hat die Bundesrepublik die Weichen für eine klimaverträgliche Energieversorgung in den kommenden Jahren gestellt.

Grundfaktor Wärmedämmung

Die Dämmung eines Energiesparhauses stoppt den Wärmeverlust und sorgt für die Effizienz des gesamten Hauses. Dafür sind heutzutage die Baumaterialien ausgelegt. Allein beim Fensterbau weisen zweifach verglaste Scheiben derzeit eine 50 bis 60 Prozent bessere Wärmedämmung auf als Scheiben aus den siebziger Jahren. Werden Wärmeschutzverglasungen verbaut, kann die Einsparung noch einmal um 50 Prozent erhöht werden. Außerdem werden heute die Außenflächen und das Dach eines Hauses gegen Wärmeverlust isoliert. Dafür gibt es Polystyrol-Dämmplatten und Holzfaserdämmstoffe, mit denen gegenüber genannten Zeiten 80 Prozent der Energieverluste kompensiert werden. Weiterhin gilt es Leitungen für Heizung und Warmwasser mit dafür vorgesehenen Dämmschläuchen und Rollladenkästen zu dämmen. Das sind Eckpunkte, die früher unnötig zu Energieverlusten führten. Wärmedämmung ist heute Pflicht für alle Bauherren. Geregelt wird das über die verwehrten Fördermöglichkeiten und die Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Vorgaben.

Anforderungen an die Dämmung

Ein Energiesparhaus zeichnet sich dadurch aus, dass die Wärme im Haus gehalten wird und in den Sommermonaten die Hitze draußen bleibt. Erfüllt die verbaute Dämmung ihre Norm, dann ist es im Winter warm im Haus und im Sommer kühl. Dafür gibt es festgelegte Messwerte durch den Gesetzgeber für die jeweiligen Baustoffe – die Wärmedurchgangskoeffizienten auch U-Wert genannt. Bei Außenwänden ist er mit U = 0,28 W/(m²K) vorgegeben. Erreicht wird das mit Dämmstoffen wie Glaswolle, Hartschaum-Platten, Kork, Hanf, Schafwolle, Zellulose, Steinwolle oder verarbeitetes Vulkangestein. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmung.

Energieausweis

Seit 2009 ist dieser Ausweis der Beleg für die Energiewerte des Neubaus. Er ist heute bei allen Käufen und Vermietungen Pflichtdokument für die Dokumentation des berechneten Endenergiebedarfes eines Gebäudes. Aufschlussreich ist neben dem ausgewiesenen Zahlenwert auch die Farbskala. Grün weist auf eine gute Energiebilanz hin – rot auf eine schlechte. Ein gutes Beispiel für Energiesparhäuser sind Holzhäuser von Fritz Stenger.
Hier wird mit dem Baustoff Holz eine energiesparende Bauweise mit einem hervorragenden Dämmwert aufgezeigt, der einen optimalen Hitzeschutz im Sommer bietet.

Bildquelle: © fotomek – Fotolia.com

Scroll to Top