ÜW Fulda RhönStrom easy Stromtarif

Die ÜW Fulda AG hat ihren Sitz im hessischen Fulda und beliefert die Kunden bundesweit mit ihren Stromprodukten. Der Energieversorger hat etliche Tarifmodelle im Angebot, darunter den RhönStrom easy Stromtarif, der einen klassischen Strommix bestehend aus 52 % fossile Energieträger, 23 % Kernkraft und 25 % erneuerbare Energien beinhaltet.

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Der RhönStrom easy Stromtarif hat gleich mehrere Besonderheiten zu bieten. Zunächst einmal ist es bei diesem Tarif so, dass der Verbraucher seinen voraussichtlichen Stromverbrauch im Voraus, also per Vorkasse bezahlt. Bei diesem Tarif muss der vorausberechnete Stromverbrauch ein Jahr im Voraus, bei Neukunden also vor dem Lieferbeginn, an den Anbieter gezahlt werde. Die Summe, die man als Kunde an den Anbieter überweist, kann man über die Höhe der monatlichen Grundgebühr zusammen mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde errechnen. Die monatliche Grundgebühr in diesem Tarif beläuft sich auf 6,29 Euro, das macht im Jahr 75,48 Euro. Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde beträgt 19,60 Cent.

Das Schöne bei diesem Anbieter ist, dass er seinen Kunden eine Preisfixierung anbietet. Diese Preisfixierung ist gültig für alle Kosten ausschließlich aller Steuern und Abgaben. Die Preisfixierung des Anbieters ist jeweils mit einer Datumsgrenze versehen. Die aktuelle Preisfixierung für den Grund- und Verbrauchspreis ist bis einschließlich 30.06.2011 gültig. Durch diese noch relativ lange Preisstabilität ist es für die Verbraucher ein Leichtes, ihren jährlichen Beitrag ungefähr zu berechnen.
Für den RhönStrom easy Stromtarif ist eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr vorgesehen, was bei einer jährlichen Vorauszahlung nur sinnvoll ist. Neue Kunden werden vom Anbieter ÜW Fulda mit einem Bonus begrüßt. Allerdings handelt es sich hierbei weniger um einen Neukundenbonus als um einen Treuebonus. Die Bonuszahlung in Höhe von 30 Euro erfolgt nämlich erst nach Ende der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Dann bekommt der Kunde diesen Betrag entweder mit seiner Vorauszahlung für das kommende Jahr verrechnet oder mit der Abschlussrechnung, wenn der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden gekündigt wurde.

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