Erneuerbaren Energien Gesetz

Das Stromeinspeisungsgesetz trat am 01.01.1991 in Kraft, und wurde im Dezember 1990 beschlossen. Das Stromeinspeisungsgesetz ist der Vorläufer des heute geltenden Erneuerbaren-Energien-Gesetz, welches das Stromeinspeisungsgesetz am 01.04.2000 abgelöst hat.

Das Stromeinspeisungsgesetz regelte während seiner Gültigkeit die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen elektrische Energie aus regenerativen Umwandlungsprozessen wie zum Beispiel Solarstrom, oder Strom der mittels Windkraft, Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse gewonnen wurde von den Energieerzeugern abzunehmen, und diesen zu vergüten.

Das Gesetz ist auf Betreiben des ehemaligen Bundestagsabgeordneten der CSU Matthias Engelsberger entstanden. Dieser wandte sich im Jahr 1990 an einen Kollegen der Grünen, Wolfgang Daniels, und arbeitete zusammen mit ihm einen Schriftsatz aus, der in einer Fraktionssitzung der CSU durch Matthias Engelsberger vorgetragen wurde. Sein unterbreiteter Vorschlag stieß auf eine breite Zustimmung innerhalb der Partei, so dass ein Antrag in den Bundestag eingereicht wurde.

Die Idee von Matthias Engelsberger die Elektrizitätsunternehmen zur der Abnahme von elektrischer Energie aus regenerativen Umwandlungsprozessen zu verpflichten ermöglichte einen großen Schritt nach vorne für die Bundesregierung, die bereits die Rahmenbedingungen für das Erneuerbaren-Energien-Gesetz geschaffen hatte, welches schließlich das Stromeinspeisungsgesetz ablöste.

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