Stadtwerke Duisburg R(H)EINPOWER Strom plus Stromtarif

Die Stadtwerke Duisburg AG mit Sitz in Duisburg ist ein Energieversorger, der seine Kunden bundesweit mit Strom versorgt. Der Verbraucher hat hierbei die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen. Einer der Tarife, den die Stadtwerke Duisburg anbieten, ist der R(H)EINPOWER Strom plus Stromtarif.

Verbraucher, die sich für den R(H)EINPOWER Strom plus Stromtarif entscheiden, bekommen einen Strommix nach Hause geliefert. Dieser Strommix beinhaltet Strom, der aus drei verschiedenen Energiegewinnungsmethoden stammt. Die genaue Zusammensetzung des Stroms, der bei den Verbrauchern mit diesem Tarif aus der heimischen Steckdose kommt, sieht wie folgt aus: 69,9 % des Stroms werden aus fossilen Brennstoffen gewonnen, 9,2 % stammen aus Atomkraftwerken und überdurchschnittliche 20,9 % des Stroms werden aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen. Im bundesdeutschen Durchschnitt befinden sich nämlich nur rund 16 % Anteile im Strommix, die aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wurden.

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Der R(H)EINPOWER Strom plus Stromtarif setzt sich aus der Grundgebühr und dem Arbeitspreis zusammen. Die monatliche Grundgebühr für diesen Tarif beträgt 9,41 Euro. Bei einem jährlichen Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden liegt der Arbeitspreis bei 25,41 Cent je Kilowattstunde. Neuen Kunden wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 65 Euro gezahlt. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive aller Abgaben, Steuern, Gebühren sowie Kosten für den Stromzähler und technische Wartungsarbeiten. Eine Preisgarantie vom Anbieter gibt es bei diesem Tarif nicht. Dafür verlangen die Stadtwerke Duisburg aber auch keinen Sonderabschlag (eine Art Kaution) von ihren Kunden. Dies ist bei etlichen anderen Anbietern (oftmals tarifabhängig) üblich. Die Bezahlung erfolgt bei diesem Anbieter über monatliche Abschläge. Eine Vorauskasse muss der Verbraucher hier nicht leisten.

Der R(H)EINPOWER Strom plus Stromtarif der Stadtwerke Duisburg kommt ohne eine Mindestvertragslaufzeit aus. Der Vertrag mit den SW Duisburg gilt immer nur einen Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, dann verlängert sich der Vertrag mit dem Stromversorger um jeweils einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat.

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