Isolierverglasung

Die Energieeinsparverordnung – EnEV- die im Jahr 2002 in Kraft getreten ist schreibt unter anderem einen Mindeststandard für Fenster vor. Diese Regelung gilt sowohl für Neubauten, wie auch für Altbauten, bei denen die Fenster im Zuge von Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen ausgetauscht werden. Das bis vor einigen Jahren verwendete Einfachglas für Fenster kommt heute deshalb nicht mehr zum Einsatz. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften wird nur noch die so genannte Isolierverglasung für Fenster verwendet, wobei eine derartige Verglasung der Fenster keine Wärmeisolierung erreicht, sondern lediglich eine Wärmedämmung darstellt.

Mit einer Isolierverglasung können größere Wärmeverluste über die Fenster minimiert, aber nicht vollkommen verhindert werden. Eine konventionelle Isolierverglasung lässt dabei nur rund halb soviel Wärme durch wie eine Einfachverglasung. Eine Isolierverglasung besteht dabei aus mindestens zwei Glassscheiben, die an ihrem Glasrand mit einem Abstandhalter luftdicht und feuchtigkeitsdicht verbunden sind. Der Scheibenzwischenraum ist dabei mit trockener Luft, bzw. mit einem Gemisch aus Edelgasen gefüllt.

Standard-Isolierglas besteht aus zwei je 4 mm dicken Glasscheiben. Der K-Wert von Standard-Isolierglas liebt bei 3,0 W/m²K. Eine spezielle Wärmeschutzverglasung mit Doppelverglasung hat hingegen nur einen K-Wert von in der Regel unter 1,5 W/m²K, eine Wärmeschutzverglasung mit Dreifachverglasung erreicht dabei sogar K-Werte von unter 1,0 W/m²K.

Technisch gesehen besteht heute im Bereich der Herstellung von Isolierverglasungen die Möglichkeit Sonderverglasungen herzustellen. Dies geschieht durch Beschichtung der Glasflächen, bzw. durch die Einfärbung der Glasmasse. Derartige Sonderverglasungen können Sonnenstrahlung absorbieren, bzw. reflektieren. Ebenfalls gibt es die so genannten Multifunktionsgläser, die neben dem Wärmeschutz zudem als Schallschutz eingesetzt werden.

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