Fördermittel für Pelletheizungen

wood pellets as ecological and economical heatingFür Pelletheizungen stellt Vater Staat zahlreiche Fördermittel zur Verfügung. Diese lassen sich in die staatlichen und die KfW-Förderungen unterscheiden. Im Rahmen des Marktanreizprogramms werden dabei Fördermittel angeboten, die aus geldlichen Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten bestehen können.

Die Anschaffungskosten für Pelletheizungen bewegen sich zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Damit sind sie doch höher, als bei herkömmlichen Gas- und Ölheizungen und die Entscheidung für die Beheizung mit Pellets fällt nicht immer leicht. Genau das will man mit dem Marktanreizprogramm verändern.

Zuschüsse vom BAFA

Vom BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, gibt es beispielsweise Zuschüsse im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP). Diese müssen nicht zurückgezahlt werden, allerdings sind sie an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dabei werden

  • Pelletkessel mit Pufferspeicher,
  • Pelletkessel ohne Pufferspeicher,
  • Pelleteinzelöfen mit Wassertasche und
  • Kombinationsöfen

gefördert. Voraussetzung ist, dass all diese Anlagen mit Holzpellets, mit Holzhackschnitzeln oder Scheitholz betrieben werden können. Die Emissionswerte für Staub und Kohlenmonoxid sind ebenfalls festgelegt, sie betragen seit 2014 maximal 20 mg/m³ für Staub und maximal 200 mg/m³ für Kohlenmonoxid.

Nicht gefördert werden können Pelletheizungen in Neubauten, bei denen die Heizungen die erste Installation einer Heizanlage darstellen. Auch luftgeführte Pelletöfen können vom BAFA nicht gefördert werden. Ausgenommen sind Anlagen, bei denen ein Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent erreicht wird. Für sie gilt die Innovationsförderung. Sie beträgt 850 Euro im Neubau bzw. 750 Euro in Bestandsbauten pro Anlage.

Basis- und Bonusförderungen

Diese Basisförderungen sind aber noch längst nicht alle Fördermittel, die für Pelletheizungen gewährt werden. Es gibt verschiedene Bonusmodelle, wie etwa den Energieeffizienzbonus für Pelletheizsysteme. Auch der Kombinationsbonus wird gezahlt. Dieser kann immer dann beantragt werden, wenn die Pelletheizung mit anderen erneuerbaren Energiesystemen gekoppelt wird. Der Energieeffizienzbonus dagegen gilt bei besonders effizient arbeitenden Pelletheizsystemen.

So hoch fallen die BAFA-Förderungen aus

Die BAFA-Förderungen fallen je nach Bauvorhaben unterschiedlich hoch aus. Die folgende Übersicht gibt einen ersten Einblick:

  • Pelletkessel mit 5 bis 100 kW = 36,00 Euro/kW, mindestens aber 2.400 Euro + Effizienzbonus mindestens 1.200 Euro
  • Pelletkessel mit Pufferspeicher* und 5 bis 100 kW = 36,00 Euro/kW, mindestens aber 2.900 Euro + Effizienzbonus mindestens 1.450 Euro
  • Pelletofen mit Wassertasche ab 5 kW = 36,00 Euro/kW, mindestens aber 1.400 Euro

*Der Pufferspeicher muss mindestens 30l/kW aufweisen.

Zusätzlich gibt es den Kombinationsbonus von 500 Euro, den Innovationsbonus von 750 Euro und den Effizienzbonus, der zwischen 700 und 1.450 Euro schwankt.

KfW-Förderung für Pelletheizungen

Außerdem gibt es eine KfW-Förderung für Pelletheizungen. Auch hier muss man zwischen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten unterschieden. Die Programme

  • „Energieeffizient bauen“,
  • „Energieeffizient sanieren“ und
  • „Wohnraum modernisieren“

kommen dabei für die Förderung der Pelletheizungen in Frage. Für Einzelmaßnahmen werden Zuschüsse bis zehn Prozent gezahlt, wird eine Komplettsanierung durchgeführt, in deren Ergebnis ein Effizienzhaus 70 steht, gibt es bis zu 15.000 Euro Förderung. Bis zu 18.750 Euro Fördermittel werden gewährt, wenn bei der Komplettsanierung ein Effizienzhaus 55 entsteht.

Grundsätzlich sind die Fördermittel über die Hausbank bei der KfW zu beantragen. Dabei muss die Beantragung stets vor der Durchführung der Maßnahmen erfolgen. Bei Einzelmaßnahmen ist zudem zu berücksichtigen, dass die Förderungen nicht mit den BAFA-Förderungen kombiniert werden können.

Bildquelle: © Jiri Hera – Fotolia.com

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