Flexgas meldet Insolvenz

niedrigener_flexgas_© Photo-K - Fotolia.comEigentlich war das Raunen durch die Mengen der Verbraucher noch nicht richtig abgeklungen, da kommt auch schon die nächste Hiobsbotschaft auf sie zu. Wer sich nicht nur günstig mit Strom vom Unternehmen Flexstrom, sondern auch mit Erdgas von der Tochter Flexgas versorgen wollte, ist jetzt doppelt gestraft. Am 25.04.2013 meldete nämlich auch Flexgas Insolvenz an, das stets den Werbeslogan „verboten günstig“ verwendet hatte. Vielleicht ist da tatsächlich etwas dran, sieht man sich an, wie viele Kunden jetzt den Preis für die verboten günstigen Preise zahlen müssen.

Keine Chance mehr für Flexgas

Eigentlich sollte Flexgas als Tochterunternehmen weiter geführt werden. Dafür hatte man bereits intensive Gespräche mit einem ausländischen Investor geführt. Doch dieser ist jetzt vom Kaufvertrag zurück getreten, die angekündigten und versprochenen Zahlungen sind ausgeblieben. Eine „tragfähige Lösung“ für das Unternehmen sei nach dem Rücktritt des Investors nun nicht mehr denkbar.

Zusätzlich sei man stark durch den Rekordwinter belastet worden, versucht sich Flexgas zu erklären. Dadurch hätte man wesentlich mehr Gas, als erwartet, einkaufen müssen und dafür in Vorleistung für die Kunden gehen müssen. Im Gegensatz dazu steht allerdings, dass auch bei Flexgas viele Kunden ihre Rechnungen per Vorkasse zahlen mussten. Dieses Geld kann aufgrund des Insolvenzrechts jetzt erst einmal nicht mehr ausgezahlt werden.

Ersatzversorgung gewährleistet

Laut Unternehmensangaben hat Flexgas eine fünfstellige Zahl von Kunden betreut. Diese müssten aber nicht um ihre Versorgungssicherheit bangen, betonte das Unternehmen. Im Zweifelsfall wird die Versorgung vom örtlichen Grundversorger fortgeführt.

Bereits am 12. April hatten Flexstrom und die beiden Töchter Löwenzahn Energie und Optimalgrün Insolvenz angemeldet. Hier wurde die schlechte Zahlungsmoral der Kunden als Grund angegeben, wobei ebenfalls viele Vorkassenverträge zum Tragen kamen. Die Tochter Flexgas sollte indes von der Insolvenz verschont bleiben, was aber nun ganz klar gescheitert ist.

Seit dem 19. April werden die Kunden der Stromunternehmen bereits von den Grundversorgern beliefert. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate andauern. Während dieser Zeit können die Verträge jederzeit von einem auf den anderen Tag gekündigt werden. Sollte das nicht erfolgen, wird man automatisch Kunde beim Grundversorger (meist die Stadtwerke). Hier gilt dann eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

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