Was ist der EU-Emissionshandel?

niedrigenergie_emissionshandel_© thingamajiggs - Fotolia.comDer EU-Emissionshandel ist ein internationales Instrument, das dem Umweltschutz dienen soll. Ziel ist es, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu reduzieren.




1. Absicht des Emissionshandels

Der Emissionshandel verfolgt das Ziel, die Atmosphäre hinsichtlich der Emission von Treibhausgasen in ein kostenpflichtiges Produkt zu verwandeln. Dies erreicht man, indem man den Ausstoß entsprechender Gase an den Besitz von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen knüpft.

2. Das Konzept hinter dem Emissionshandel

Ein Emittent von Treibhausgasen darf lediglich die Menge an Schadstoffen in einem bestimmten Zeitraum freisetzen, für die er ausreichend Emissionsrechte besitzt. Dabei kann der Emittent frei entscheiden, ob er die ihm zugelassene Menge an Schadstoffen freisetzt, oder mittels von Innovationen und Installationen von Filtern die Schadstoffmenge verringert. Erreicht der Emittent eine Reduktion der Emissionsmenge, verfügt er anschließend über überschüssige Emissionsrechte. Wenn der Emittent Emissionsrechte übrig hat, kann er diese an andere Emittenten weiterverkaufen, für die sich der Kauf lohnt, da sie sonst zu hohe Kosten bei der Nachrüstung ihrer Anlagen hätten. Dies führt dazu, dass sich quasi ein Markt für Emissionsrechte bildet. So hat man die Wahl, Emissionen der eigenen Anlagen zu verringern oder seine Berechtigungen an andere Verantwortliche zu veräußern. Der Emissionshandel ist somit ein kosteneffizientes Instrument, das zu präzisen Reduktionszielen beiträgt. Es wird betroffenen Unternehmen eine wirtschaftliche Option geboten, ihre Emissionen zu verringern und durch Emission entstandene Betriebskosten zu senken.

3. Ablauf des Emissionshandels

Dem Emissionshandel liegt ein sogenanntes Cap-and-Trade-System zugrunde. Dies ist ein Emissionshandel mit absoluter Mengenbegrenzung. Die Gesamtzahl der vom Staat vergebenen Berechtigungen wird im Hinblick auf ein verfolgtes Emissionsziel festgelegt (Cap). Der Emissionshandel in der EU richtet seine nationalen Reduktionsziele nach den Vorgaben des Kyoto-Protokolls. Der Ministerrat beschließt dabei eine Lastenverteilungsvereinbarung (burden sharing) für die Mitgliedsstaaten. Um die Belastung durch den Emissionshandel zu reduzieren, gibt das europäische Emissionshandel-System eine weitestgehend kostenfreie Grundausstattung vor, sodass Emittenten mit Vergünstigungen bis zum Jahre 2012 ausgestattet sind. Sollte jedoch diese Grundausstattung die Emissionen eines Unternehmens nicht vollständig abdecken können, muss das Unternehmen entweder seine Emissionen reduzieren oder zusätzliche Berechtigungen kaufen, die auf dem Markt angeboten werden.

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