Energiesparverordnung

Nach der Energiesparverordnung vom 01.02.2002 sollen Neubauten als so genannte Niedrigenergiehäuser ausgeführt werden. Durch die Energieeinsparverordnung von 2002 wurde die bis dahin gültige Heizungsanlagen- und Wärmeschutzverordnung abgelöst. Die Grundlagen für die Energiesparverordnung sind im Energieeinsparungsgesetz zu finden.

Mit der Energiesparverordnung soll erreicht werden dass der Primärenergiebedarf – die Energiemenge die für die Gewinnung, bzw. die Umwandlung und Verteilung der Energieträger benötigt wird – eingeschränkt wird. Um dieses Ziel zu erreichen wurden durch die Energiesparverordnung bestimmte Standards festgelegt, die eingehalten werden müssen, wenn ein Bauherr einen Neubau errichtet. In der Energiesparverordnung wird dabei unterschieden zwischen Neubauten, Bestandsbauten und Altbauten.

Neben dem tatsächlichen Energiebedarf der für Warmwasser und Heizung notwendig ist um ein angenehmes Raumklima zu schaffen, werden unter anderem auch die Verluste und die eventuelle Gewinnung berücksichtigt wie zum Beispiel die Gewinnung durch Solaranlagen, die Aufbereitung, den Transport zum Gebäude oder die Verteilung und Speicherung. Der Hintergrund sind die seit Jahren steigenden Energiekosten. Mithilfe der Verordnung sollen in diesem Bereich Einsparungen getroffen werden.

Die Energieeinsparung regelt vor allem den Einsatz von einem energiesparenden Wärmeschutz. Welche Maßnahmen der Bauherr letztendlich für die Reduzierung des Heizbedarfs trifft ist dabei nicht vorgeschrieben, möglich ist dies zum Beispiel mit sparsamen Heiztechniken oder mit einer Wärmeschutzdämmung. Altbauten sind von der Nachrüstpflicht ausgeschlossen, wird das Gebäude jedoch verkauft dann muss es auf den so genannten EnEv-Standard gebracht werden. Möglich ist dies durch den Austausch der Heizanlage oder durch eine nachträgliche Dämmung.

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