Einspeisevergütung

Eine Einspeisevergütung wird an Energieerzeuger gezahlt die Strom aus regenerativen Energiequellen wie zum Beispiel Biomasse, Solarenergie, Windkraft oder Geothermie erzeugen, und in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Seit dem 01.08.2004 ist das EEG – Erneuerbare Energien Gesetz – in Kraft getreten, und die Einspeisevergütung wird durch dieses Gesetzt geregelt.

Die Zahlung der Einspeisevergütung erfolgt dabei zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer, wobei der Stromerzeuger für jede Art von Erneuerbarer Energie einen anderen Vergütungssatz erhält. Der Vergütungssatz setzt sich dabei zusammen aus der Grundvergütung und einem Bonus für die nachwachsenden Rohstoffe. Für die Verwendung von Biomasse erhält der Stromerzeuger dabei zum Beispiel einen Bonus wenn dieser ausschließlich Gülle, Schlempe oder Pflanzen zur Stromerzeugung verwendet.

Neben diesem Bonus wird durch das Gesetz ebenfalls geregelt dass es eine zusätzliche Zahlung für den Stromerzeuger gibt wenn dieser die Energie durch die Verbrennung von Holz erzeugt. Der Technologiebonus wird gezahlt wenn die Energieerzeugungsanlagen als Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, oder wenn eine andere innovative Technik eingesetzt wird wie zum Beispiel Dampfmotoren, Brennstoffzellen oder das Stirling.

Bei Solarstrom erhalten die Stromerzeuger je nach Anlagenart eine Vergütung. Unterschieden werden hierbei die so genannten Feldanlagen, oder Anlagen die sich an, oder auf einem Gebäude befinden. Ein zusätzlicher Bonus wird gezahlt bei den Fassadenanlagen, die sich dabei zusätzlich nach ihrer kW-Höhe gliedern. Unterscheidungen erfolgen bei den Anlagen in der kW-Leistung über 30 kW oder über 100 kW.

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