Wie ist das Berechnungsverfahren der Energieeinsparverordnung?

niedrigenergie_enev-berechnung© Eisenhans - Fotolia.comFür alle Hausbesitzer, die sich mit dem Berechnungsverfahren der Energieeinsparverordnung auseinander setzen, ist es schwierig, hier den Überblick zu behalten. Denn es müssen unzählige Anforderungen erfüllt werden. So müssen beispielsweise

  • Werte des Jahres-Primär-Energiebedarfs,
  • Sonneneintragskennwerte eingehalten werden,
  • Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) oder
  • Höchstwerte des Jahres-Primär-Energiebedarfs (beides für Änderungen an Altbauten) eingehalten werden.

Hierbei geht man bei Altbauten von zwei Varianten zur Berechnung aus: Werden die U-Werte eingehalten, spricht man vom Bauteilverfahren, werden die Jahres-Primär-Energiebedarfs-Werte eingehalten, spricht man vom Bilanzverfahren.

Was versteht man unter dem Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf beinhaltet nicht nur den Energiebedarf, der für Heizung und Warmwasser anfällt. In dessen Berechnung fließen ebenfalls die Verluste ein, die von den Anlagen verursacht werden. Diese entstehen unter anderem durch die

  • Gewinnung des Energieträgers an dessen Quelle,
  • Aufbereitung und Transport sowie
  • Verteilung und Speicherung im Gebäude.

Der Endenergiebedarf

Ebenfalls spielt der Endenergiebedarf beim Berechnungsverfahren der EnEV eine Rolle. Hierbei handelt es sich um eine berechnete Energiemenge. Das heißt, dass Mittelwerte bezüglich des deutschlandweiten Klimas ermittelt werden. Die berechnete Energiemenge stellt also den theoretischen Bedarf für Heizwasser und Trinkwasserwärme dar. Allerdings kann der Endenergiebedarf stark abweichen, beispielsweise durch Temperaturveränderungen, die örtlich auftreten oder die Lebensgewohnheiten der Bewohner eines Hauses.

Heiz- und Trinkwasserwärmebedarf

Ebenso spielen Werte, wie der Heiz- und Trinkwasserwärmebedarf in das Berechnungsverfahren der EnEV mit hinein. Auch beim Heizwärmebedarf handelt es sich um eine berechnete Energiemenge. Diese gibt an wie hoch die Energiemenge ist, die durch die Heizkörper an einen Raum abgegeben wird. Bei Neubauten fordert die EnEV Werte von 40 bis 70 kWh/(m²/a). Das entspricht dem Niedrigenergiehaus-Standard.Beim Trinkwasserwärmebedarf spricht man von der Energiemenge, die nötig ist, um das Trinkwasser zu erwärmen. Nicht berücksichtigt werden hierbei Verluste bei der Umwandlung der Energie oder deren Verteilung. In der Regel wird hier ein Wert von 12,5 kWh/(m²/a) angegeben. Damit würde man pro Person einen Bedarf von 23 Litern täglich haben. Allerdings wird hierbei nicht die Wohn-, sondern die Gebäudenutzfläche zugrunde gelegt.

Bild: © Eisenhans – Fotolia.com

Scroll to Top